Unterwegs: Funk, Wache, Berufsschifffahrt, Sturm
Funk statt Handy
Flaggensignale regelt das „Internationale Signalbuch“ (BSH). Funk ist heute unverzichtbar – untereinander, mit der Berufsschifffahrt, den Verkehrs- und Revierzentralen und im Notfall. Das Mobiltelefon ist nur eine Ergänzung:
- Das Netz ist auf See unzuverlässig, die Antenne sitzt viel niedriger als eine Masttopp-Antenne.
- Mit dem Handy erreicht man keine Schiffe in der Nähe – und erfährt nicht, wenn andere in Not sind. Oft kann ein Schiff in der Nähe am schnellsten helfen.
- Trotzdem die Nummer der Rettungsleitstelle See speichern; zusätzlich die App SafeTrx nutzen.
- Englische Standardformulierungen: Veröffentlichung „IMO-Standardredewendungen“ des BSH.
Nautischer Informationsfunk (NIF) binnen
Für Funk mit Schleusen und für nautische Informationen gibt es den Verkehrskreis „Nautische Information“ (Schiff–Land), auch für Sportboote. Die Kanäle stehen auf UKW-Tafelzeichen am Ufer und im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk. Revierzentralen senden zu festen Zeiten und nehmen Notrufe entgegen.
Funk auf See und Verkehrssicherung
- Wer ein Funkgerät an Bord hat, braucht das passende Funkbetriebszeugnis (siehe Kapitel 1).
- Mit UKW an Bord muss man die Informationen der Verkehrszentralen abhören und beachten. Die Kanäle stehen in den Seekarten, in den GDWS-Bekanntmachungen und im „VTS Guide Germany“ des BSH.
- Verkehrszentralen geben Informationen, Unterstützung und Regelungen – und dürfen per schifffahrtspolizeilicher Verfügung eingreifen.
Nautische Warnnachrichten
- Aktuelle Gefahrenmeldungen verbreitet die Seewarndienstzentrale Emden über NAVTEX, Verkehrszentralen, Rundfunk (UKW, begrenzte Reichweite; auch per Satellit) und das Internet des BSH.
- Wer eine neue Gefahr bemerkt, muss sie auf schnellstem Weg der Seewarndienstzentrale oder einer Küstenfunkstelle melden.
- Frequenzen und Sendezeiten: BSH-Veröffentlichung „Wetter- und Warnfunk“.
GMDSS – Seenot- und Sicherheitsfunk
- Das von IMO und ITU entwickelte GMDSS automatisiert die Alarmierung weitgehend – technisch über den Digitalen Selektivruf (DSC); Sicherheitsinformationen kommen z. B. über NAVTEX.
- Sportboote nehmen nur mit GMDSS-tauglichen, zugelassenen Anlagen teil. Amateurfunk und Mobiltelefon sind dafür ungeeignet.
- Mit UKW-DSC-Anlage gilt auf See Hörwache auf Kanal 70; wenn möglich zusätzlich Kanal 16 abhören.
Wache und Ausguck
- Auf längeren Törns Wachen einteilen und ordentlich übergeben. Die Zusammensetzung richtet sich nach Fähigkeit, Gesundheit und Zuverlässigkeit der Crew, nach Wetter, Sicht, Tageszeit, Gefahrenlage, Navigationstechnik und Selbststeuerung. Der Steuerstand ist nie unbesetzt.
- Im Revier und bei dichtem Verkehr, bei schlechter Sicht und von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang müssen Ausguck und Ruder geeignet besetzt sein.
- Immer gehörigen Ausguck halten – auch nach achtern. So erkennt man Kollisionslagen, Treibgut und andere in Not früh.
Schiffstagebuch
- Pflicht für Sportboote auf Seeschifffahrtsstraßen und Hoher See: Alles eintragen, was für Sicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz wichtig ist.
- Nichts radieren, unkenntlich machen oder herausreißen; der Schiffsführer unterschreibt.
- Der Eigner nimmt es mindestens einmal jährlich zur Kenntnis und bewahrt es 3 Jahre ab der letzten Eintragung auf – auch nach einem Verkauf.
- Vordrucke oder Formvorschriften gibt es nicht; die Wasserschutzpolizei kann es kontrollieren.
Rücksicht auf die Berufsschifffahrt
- Von einer bis zu 50 m hohen Brücke mit hoher Decksladung sieht die Lage völlig anders aus. Große Schiffe (teils über 100.000 t) können in engen Revieren oft nicht ausweichen.
- Deshalb auf Seeschifffahrtsstraßen auch mit Vorfahrt lieber ausweichen – im Zweifel einmal zu viel. Früh und eindeutig reagieren.
- Den eigenen Kurs so legen, dass er deutlich auf das Heck des Großschiffs zielt, und dabei an dessen Sog denken.
- Schifffahrtswege meiden, im Fahrwasser rechts oder – wenn gefahrlos – außerhalb fahren. Kreuzende Segler dürfen die durchgehende Schifffahrt nicht behindern.
- Fahrwasser auf dem kürzesten Weg queren, unter Berücksichtigung von Verkehr und Strom.
Marinefahrzeuge
- Marineschiffe haben keine Sonderrechte – außer wenn sie manövrierunfähig oder -behindert sind.
- Verbänden immer ausweichen, nie hindurchfahren. Versorgungsmanövern früh ausweichen und nie vor dem Bug passieren. Bei Hubschraubermanövern gelten die Schiffe als manövrierbehindert.
- Minensucher beim Räumen: drei grüne Rundumlichter bzw. drei schwarze Bälle im Dreieck, dazu Flaggensignal „PB“ – nicht näher als 1.000 m.
- Minenjäger fahren festen Kurs, zeigen die Signale für Manövrierbehinderte und geben nachts bei Annäherung „U“ (··–) mit dem Scheinwerfer. Bei Gefahr schießen sie weiße Sterne oder Blitz-Knall-Signale.
- Schießübungen: Signal „NE 4“; nachts schießt der Scheibenschlepper weiße Sterne und leuchtet die Scheibe an.
- U-Boote führen die Lichter eng beieinander am Turm und werden deshalb leicht für kleine Fahrzeuge gehalten. Zur Warnung zeigen sie ein gelbes Rundum-Funkellicht (90–105 Blitze/min). Beim Auftauchen sind sie noch nicht voll manövrierfähig. Getauchte U-Boote begleitet ein Sicherungsfahrzeug mit Signal „NE 2“.
Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (HSC)
HSC fahren über 30 kn, haben aber keine Sonderrechte. Worauf Sportschiffer achten sollten:
- Sie nähern sich sehr schnell, erzeugen Sog und Wellen – ihre Routen (Seekarte) nach Möglichkeit meiden.
- Radarreflektor frei und fest anbringen; beim aktiven Reflektor auf Stromversorgung und Krängung achten.
- Lichter rechtzeitig setzen, Ausguck halten, UKW der Verkehrszentrale abhören (Ankündigungen).
- Starke Handlampe bereithalten und bei Annäherung die Segel anleuchten. Bleibt das HSC auf Kollisionskurs: mindestens fünf kurze, schnelle Lichtblitze; als letztes Mittel einen weißen Stern schießen.
- Keine Manöver fahren, die andere nicht verstehen können.
Sichere Geschwindigkeit
Immer so schnell, dass man rechtzeitig stoppen kann – passend zu Verkehr, Revier und Wetter. Hoher Wellenschlag bringt Boote im Hafen oder im Päckchen in Gefahr. Tempolimits beachten.
Sturm
Bei Sturm oder Sturmwarnung im Hafen bleiben. Erwischt es einen unterwegs – das Boot hält meist mehr aus als die Crew:
- Luken und Schotten schließen, lose Teile festzurren
- Westen und Lifebelts an, an festen Punkten einpicken, Rettungsmittel bereithalten
- reffen oder Sturmsegel setzen
- Schutzhafen anlaufen – nicht auf Legerwall geraten
Einpickpunkte: Strecktaue oder Gurtbänder an Deck (gehören zur Standardausrüstung), außerdem Cockpit (schon vom Niedergang aus erreichbar), Steuersäule für den Rudergänger, Mast und ausreichend große Augbolzen.
