Naturschutz beim Wassersport
Umweltregeln stehen binnen in den Polizeiverordnungen, auf See in der See-Umweltverhaltensverordnung und in Landesverordnungen. Verstöße können geahndet werden.
Zehn Regeln für Wassersportler
- Nicht in Röhricht, Schilf, Ufergehölze und dicht bewachsene Ufer fahren; Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rastplätze von Vögeln) und flache, bewachsene Bereiche (Laichgebiete) meiden.
- Abstand zu Schilf und Ufergehölzen halten – auf großen Flüssen 30–50 m, zu Vogelansammlungen möglichst über 100 m.
- Regeln in Naturschutzgebieten und Nationalparks befolgen – Wassersport ist dort oft ganz oder zeitweise verboten. Wildwasserfahrer verändern das Flussbett nicht.
- In „Feuchtgebieten internationaler Bedeutung“ besonders rücksichtsvoll sein.
- Nur an vorgesehenen oder unbedenklichen Stellen anlanden.
- Schilfgürtel und dichte Ufervegetation auch von Land aus nicht betreten.
- Im Watt keine Seehundbänke anlaufen; 300–500 m Abstand zu Seehunden und Vogelansammlungen halten, nahe am Fahrwasser bleiben, langsam fahren.
- Tiere nur aus der Ferne beobachten und fotografieren.
- Wasser sauber halten: kein Müll, kein Chemietoiletten-Inhalt, kein Altöl ins Wasser – im Hafen abgeben; dort nur die Sanitäranlagen an Land benutzen; beim Stillliegen den Motor nicht laufen lassen.
- Vorher über die Bestimmungen auf der Route informieren und selbst Vorbild sein.
Müll an Bord und im Hafen
Sportboote ab 12 m und Traditionsschiffe müssen im Bereich der SeeSchStrO ein Merkblatt zur Abfallbeseitigung (§ 11 See-Umweltverhaltensverordnung) an Bord haben (DMYV/DSV). Kunststoff zerfällt im Meer kaum; Tiere verfangen sich darin oder fressen ihn.
- Wenig Verpackung mitnehmen, Müll getrennt und sicher bis zum Hafen lagern.
- Mehrweg- statt Einweggeschirr.
- Tüten und Folien gegen Wegwehen sichern – im Propeller werden sie zum Sicherheitsrisiko.
- Hausmüll, Glas, Dosen, Essensreste getrennt im Hafen entsorgen; Sondermüll (Farbe, Öl) über den Hafenmeister.
- Leinenreste nie ins Wasser – sie gefährden Tiere und Propeller.
- Zigarettenkippen sammeln: Die Filter zerfallen zu Mikroplastik und geben tausende Schadstoffe ab.
- Boote nur auf Waschplätzen mit Auffang und Filter waschen; umweltfreundlichere Antifouling-Alternativen prüfen.
- Bei Müllsammelaktionen von Vereinen und Marinas mitmachen.

Besondere Schutzgebiete
- See: eigene Befahrensregeln u. a. für den Helgoländer Felssockel, zahlreiche Ostsee-Naturschutzgebiete (z. B. Geltinger Birk, Schleimündung, Graswarder/Heiligenhafen, Grüner Brink), das Biosphärenreservat Südost-Rügen, die Nationalparks Schleswig-Holsteinisches, Hamburgisches und Niedersächsisches Wattenmeer, Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund sowie das Mühlenberger Loch an der Elbe.
- Binnen: Die Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (NSGBefV) gilt für Gebiete an Rhein, Lahn, Mosel, Fulda und Weser, außerdem für Gebiete an der Müritz-Elde-Wasserstraße, den Schweriner Seen und im Müritz-Nationalpark.
- Es gibt Schutzzeiten und Schutzzonen; die Grenzen stehen in den amtlichen BSH-Seekarten. Die Schiffsführung muss die Regeln kennen.
