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Naturschutz beim Wassersport

Umweltregeln stehen binnen in den Polizeiverordnungen, auf See in der See-Umweltverhaltensverordnung und in Landesverordnungen. Verstöße können geahndet werden.

Zehn Regeln für Wassersportler

  1. Nicht in Röhricht, Schilf, Ufergehölze und dicht bewachsene Ufer fahren; Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rastplätze von Vögeln) und flache, bewachsene Bereiche (Laichgebiete) meiden.
  2. Abstand zu Schilf und Ufergehölzen halten – auf großen Flüssen 30–50 m, zu Vogelansammlungen möglichst über 100 m.
  3. Regeln in Naturschutzgebieten und Nationalparks befolgen – Wassersport ist dort oft ganz oder zeitweise verboten. Wildwasserfahrer verändern das Flussbett nicht.
  4. In „Feuchtgebieten internationaler Bedeutung“ besonders rücksichtsvoll sein.
  5. Nur an vorgesehenen oder unbedenklichen Stellen anlanden.
  6. Schilfgürtel und dichte Ufervegetation auch von Land aus nicht betreten.
  7. Im Watt keine Seehundbänke anlaufen; 300–500 m Abstand zu Seehunden und Vogelansammlungen halten, nahe am Fahrwasser bleiben, langsam fahren.
  8. Tiere nur aus der Ferne beobachten und fotografieren.
  9. Wasser sauber halten: kein Müll, kein Chemietoiletten-Inhalt, kein Altöl ins Wasser – im Hafen abgeben; dort nur die Sanitäranlagen an Land benutzen; beim Stillliegen den Motor nicht laufen lassen.
  10. Vorher über die Bestimmungen auf der Route informieren und selbst Vorbild sein.

Müll an Bord und im Hafen

Sportboote ab 12 m und Traditionsschiffe müssen im Bereich der SeeSchStrO ein Merkblatt zur Abfallbeseitigung (§ 11 See-Umweltverhaltensverordnung) an Bord haben (DMYV/DSV). Kunststoff zerfällt im Meer kaum; Tiere verfangen sich darin oder fressen ihn.

Mülltrennungsplatz in der Marina mit farbigen Sammelbehältern.
Mülltrennungsplatz in der Marina mit farbigen Sammelbehältern.

Besondere Schutzgebiete