Besondere Gebiete & Wassersport
Offshore-Windparks
- Um Windparks liegt eine Sicherheitszone bis 500 m, die während der Bauarbeiten nicht befahren werden darf. Baugebiete stehen in NfS und BfS; den Anweisungen der Verkehrssicherungsschiffe ist zu folgen.
- Ob Fahrzeuge unter 24 m die Zone bei laufendem Betrieb befahren dürfen, regelt eine Allgemeinverfügung der GDWS.
ODAS-Tonnen und Messgeräte
- Messtonnen erfassen Wetter- und Meeresdaten (z. B. für Strömungsvorhersagen). In der Seekarte stehen nur langfristig ausgelegte Geräte – mit weiteren muss man überall rechnen (NfS/BfS).
- Tonnen schwojen um ihre Verankerung und liegen daher oft nicht genau auf der angegebenen Position.
- Empfohlener Passierabstand: 2 Kabellängen (ca. 370 m). Messgeräte aufzunehmen oder zu bergen ist verboten.
Sperr- und Warngebiete
- Militärische Übungsgebiete vor Nord- und Ostsee; Grenzen stehen in der Seekarte.
- Sperrgebiet: gelbe Tonnen mit rotem Kreuz, Aufschrift „Sperr-G.“, gelbes liegendes Kreuz als Toppzeichen – Aufenthalt immer verboten.
- Warngebiet: gelbe (Leucht-)Tonnen, Aufschrift „Warn-G.“, gelbes liegendes Kreuz – Aufenthalt verboten, solange geübt wird; bei Übungsbeginn sofort verlassen.
- An der Küste markieren gelbe Stangen mit liegendem Kreuz die Grenzen; bei Sperrgebieten tragen sie ein breites rotes Band.
- Schießzeiten (z. B. Todendorf, Putlos) stehen wöchentlich in den NfS. Maßgeblich sind aber immer die Signale vor Ort. Daneben gibt es Schutzbereiche und Messstellen in der Ostsee und im NOK.
Sportschifffahrt auf dem Nord-Ostsee-Kanal
Rund 30.000 Fahrzeuge im Jahr, davon etwa 12.000 Sportboote. Der Verkehr wird gelenkt – deshalb schon vor dem Einlaufen die UKW-Kanäle der Schleusen und von „Kiel Kanal I/II“ abhören.
- Einfahrt für Sportboote in Zufahrten, Vorhäfen und Schleusen: unterbrochenes weißes Licht.
- In der Schleuse auf Schrauben- und Bugstrahlruderstrom der anderen und auf Lautsprecherdurchsagen achten.
- Nur Durchfahrt, nur während der Tagfahrzeiten, nicht bei verminderter Sicht.
- Liegestellen u. a.: Yachthafen Brunsbüttel, Ausweichstelle Brunsbüttel, Weiche Dückerswisch, vor der Gieselau-Schleuse, Obereidersee, Borgstedter See, Flemhuder See, Yachthafen Kiel-Holtenau.
- So weit wie möglich rechts fahren; Höchstgeschwindigkeit 12 km/h über Grund.
- Segeln verboten. Motorboote dürfen Segel zusätzlich setzen und führen dann einen schwarzen Kegel, Spitze unten.
- Bei plötzlicher schlechter Sicht an geeigneter Stelle oder in den Weichen hinter den Dalben festmachen.
- Weichen: nicht einlaufen bei rotem Funkellicht am Vorsignal; nicht ausfahren bei drei unterbrochenen roten Lichtern übereinander. Wer keine 12 km/h schafft, bleibt auch bei zwei weißen Gleichtaktlichtern übereinander in der Weiche.
Surfen, Kiten, Wasserski, Wassermotorräder, Parasailing
Wer ein Wassermotorrad mit mehr als 11,03 kW (Verbrenner) bzw. 7,5 kW (Elektro) fährt, braucht je nach Revier den Sportbootführerschein; zudem ist ein amtliches Kennzeichen Pflicht.
Binnen
- Segelsurfen ist erlaubt – außer auf Kanälen und bestimmten Rheinabschnitten. Surfer gelten als Kleinfahrzeuge unter Segel; Berufsschifffahrtsbereiche meiden, Rücksicht auf Badende.
- Kitesurfen nur im Bereich GDWS Magdeburg auf freigegebenen, mit blauen Tafeln gekennzeichneten Flächen.
- Wasserski und Wassermotorräder nur auf freigegebenen Flächen (blaue Tafeln). Außerhalb davon dürfen Wassermotorräder nur geradeaus fahren – auf dem Weg zur Strecke oder bei einer Wanderfahrt. Eine Wanderfahrt auf (fast) derselben Strecke ist erst 1 Stunde nach dem Ende der vorigen erlaubt. Schleusen nur, wenn man das Fahrzeug festmachen kann.
- Im Zugboot muss eine zweite Person den Wasserskiläufer beobachten; Fahrer von Wassermotorrädern und Mitfahrer tragen eine Schwimmhilfe von mind. 50 N.
- „Bananen“-Schleppen fällt unter die Wasserskiverordnung; Parasailing ist immer genehmigungspflichtig.
See
- Im Fahrwasser verboten: Wasserski, Schleppen von Wassersportanhängen, Wassermotorräder, Kite- und Segelsurfen (außer auf freigegebenen Flächen). Außerhalb des Fahrwassers grundsätzlich erlaubt.
- Nicht nachts, bei verminderter Sicht oder zu bekannt gemachten Sperrzeiten.
- Diese Sportarten weichen allen Fahrzeugen aus; untereinander gelten die KVR. Wasserskiläufer und Anhänger bleiben bei Begegnungen im Kielwasser des Zugboots.
- Vor erkennbarem Badebetrieb: innerhalb 500 m vom Ufer außerhalb des Fahrwassers höchstens 8 km/h. Kiter und Surfer halten 50 m Abstand zu Badegebieten und Badenden.
- Surfer sollten Surfanzug, Weste (mind. Schwimmhilfe), Notsignale und eine Sicherungsleine zwischen Brett und Rigg haben und auf ablandigen Wind und Strömung achten.
- Seekajaks queren Fahrwasser möglichst im rechten Winkel und als Gruppe. Die Berufsschifffahrt rechnet nicht mit ihnen und sieht sie spät.
