In den deutschen Küstenrevieren gilt zusätzlich die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Ihr Kern ist das Fahrwasser: Hier hat Vorfahrt, wer dem Fahrwasser folgt.
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Wo gilt die SeeSchStrO?
§ 1 SeeSchStrO
Die Seeschifffahrtsstraßen § 1
Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt auf den Seeschifffahrtsstraßen. Das sind:
die Wasserflächen zwischen der Küstenlinie und einer Linie drei Seemeilen seewärts der Basislinie,
die seewärtigen Teile der betonnten Fahrwasser im Küstenmeer, auch wenn sie weiter hinausreichen,
die Unterläufe der großen Flüsse mit ihren Nebenarmen, zum Beispiel die Elbe bis Hamburg, die Weser bis Bremen, die Trave bis Lübeck, die Warnow bis Rostock, sowie der Nord-Ostsee-Kanal.
Ausgenommen ist die Emsmündung, dort gilt die Schifffahrtsordnung Emsmündung. In der Seekarte ist die Grenze als Linie mit der Aufschrift „Traffic Regulations“ eingezeichnet.
Die KVR gelten auch hier weiter, soweit die SeeSchStrO nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt (§ 1 Abs. 4). Außerhalb der Fahrwasser gelten deshalb auch im Bereich der SeeSchStrO die Ausweichregeln der KVR.
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Was ist ein Fahrwasser?
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2
Fahrwasser
Fahrwasser sind die Wasserflächen, die durch Lateralzeichen (rote und grüne Tonnen) begrenzt oder gekennzeichnet sind. Binnenwärts der Flussmündungen gehören auch die nicht gekennzeichneten Flächen dazu, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind.
Alle Fahrwasser gelten als enge Fahrwasser im Sinne der KVR.
Im Fahrwasser ist Ankern verboten, außer auf Reeden.
Steuerbordseite des Fahrwassers
Das ist die Seite, die ein von See einlaufendes Schiff an Steuerbord hat: die Seite der grünen Tonnen.
Verbindet ein Fahrwasser zwei Meeresteile (zum Beispiel im Watt), gilt als Steuerbordseite die Seite, die man aus westlicher Richtung kommend an Steuerbord hat.
Rechtsfahrgebot und sicherer Abstand §§ 21, 22, KVR Regel 9 a
Im Fahrwasser hält man sich so weit rechts, wie es ohne Gefahr möglich ist. Nur auf bekanntgemachten Abschnitten darf links gefahren werden.
Wer außerhalb des Fahrwassers fährt, muss so fahren, dass klar erkennbar ist, dass er das Fahrwasser nicht benutzt.
Beim Begegnen, Überholen und Vorbeifahren ist ein sicherer Passierabstand einzuhalten.
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Die Vorfahrt im Fahrwasser
§ 25 SeeSchStrO
V folgt dem Fahrwasser und hat Vorfahrt vor allen, die (1) einlaufen, (2) queren, (3) drehen oder (4) ihren Liegeplatz verlassen.
Wer folgt, hat Vorfahrt § 25 Abs. 2
Im Fahrwasser haben die Fahrzeuge, die dem Fahrwasserverlauf folgen, Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die
in das Fahrwasser einlaufen,
das Fahrwasser queren,
im Fahrwasser drehen,
ihre Anker- oder Liegeplätze verlassen.
Das gilt unabhängig von der Fahrzeugart und auch unabhängig davon, ob das folgende Fahrzeug nur im Fahrwasser sicher fahren kann. Ein kleines Motorboot, das dem Fahrwasser folgt, hat also Vorfahrt vor einem Segler, der quert.
§ 25 Abs. 1: Diese Regeln gelten im Fahrwasser anstelle der KVR-Regeln 9 b bis d, 15 und 18 a bis c. Rechts vor links und die Rangfolge „Maschine weicht Segel“ gelten im Fahrwasser also nicht.
Merksatz
Im Fahrwasser zählt, wie du fährst, nicht was du fährst. Wer dem Fahrwasser folgt, hat Vorfahrt. Wer hinein, hinüber, herum oder heraus will, wartet.
Wie zeigt man, dass man wartet? § 25 Abs. 6
Wer Vorfahrt gewähren muss, lässt rechtzeitig durch sein Fahrverhalten erkennen, dass er warten wird: Fahrt verringern, abdrehen, am Rand des Fahrwassers bleiben. Er darf erst weiterfahren, wenn er übersehen kann, dass die Schifffahrt nicht beeinträchtigt wird. Erfordert es die Verkehrslage, gibt man beim Einlaufen in ein Fahrwasser oder einen Hafen einen langen Ton.
Was heißt „dem Fahrwasser folgen“?
Wer im Fahrwasser erkennbar längs der Fahrwasserrichtung fährt, folgt ihm, auch wenn sein Kurs ein paar Grad davon abweicht, etwa weil er segelt oder der Strom ihn versetzt. Wer dagegen in großem Winkel schräg hinüber fährt, quert. Je deutlicher man sich am Fahrwasser orientiert, desto eindeutiger ist die Lage für alle.
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Segler, die im Fahrwasser kreuzen
§ 25 Abs. 3
Untereinander gelten die KVR § 25 Abs. 3
Segelfahrzeuge, die nicht deutlich der Richtung des Fahrwassers folgen, zum Beispiel weil sie gegen den Wind aufkreuzen, verhalten sich untereinander nach den KVR (Regel 12), wenn sie dadurch die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
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Abzweigende und einmündende Fahrwasser
§ 25 Abs. 4
Das durchgehende Fahrwasser geht vor § 25 Abs. 4
Fahrzeuge in einem Fahrwasser haben Vorfahrt vor Fahrzeugen, die aus einem abzweigenden oder einmündenden Fahrwasser in dieses Fahrwasser einlaufen, und zwar unabhängig davon, ob sie dem Fahrwasserverlauf folgen.
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Engstellen
§ 25 Abs. 5
Wer mit dem Strom fährt, hat Vorfahrt § 25 Abs. 5
Nähern sich Fahrzeuge von beiden Seiten einer Engstelle, die nicht sicher genug Raum für die gleichzeitige Durchfahrt bietet, oder einer entsprechend gekennzeichneten Stelle, so hat Vorfahrt:
in Tidegewässern und in Gewässern mit Strömung das Fahrzeug, das mit dem Strom fährt,
bei Stromstillstand das Fahrzeug, das vorher gegen den Strom gefahren ist,
in tidefreien Gewässern ohne Strömung das Fahrzeug, das die Steuerbordseite des Fahrwassers zu benutzen hat.
Das wartepflichtige Fahrzeug wartet außerhalb der Engstelle, bis das andere vorbei ist.
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Begegnen und Überholen
§§ 23, 24
Begegnen § 24
Beim Begegnen auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen wird im Fahrwasser nach Steuerbord ausgewichen.
An bekanntgemachten Stellen ist das Begegnen verboten.
Nur auf bekanntgemachten Abschnitten darf ausnahmsweise nach Backbord ausgewichen werden; die Absicht ist dem Gegenkommer anzuzeigen.
Überholen § 23
Der Überholer muss ausweichen (KVR Regel 13).
Grundsätzlich wird links überholt. Rechts nur, wenn die Umstände es erfordern.
Der Überholer verringert die Fahrt oder hält so viel Abstand, dass kein gefährlicher Sog entsteht und der Gegenverkehr nicht gefährdet wird. Der Vorausfahrende erleichtert das Überholen.
Geht es nur mit Mitwirkung des anderen, darf erst überholt werden, wenn dieser eindeutig zugestimmt hat, per Schallsignal oder per UKW-Absprache.
Überholen ist verboten in der Nähe von nicht frei fahrenden Fähren in Fahrt, an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen, vor und in Schleusen sowie in den Schleusenvorhäfen und Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals, und überall dort, wo es durch Überholverbotszeichen oder Bekanntmachung untersagt ist (§ 23 Abs. 3).
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Fahrregeln auch bei Nebel
§ 21 Abs. 1
Unabhängig von der Sicht § 21 Abs. 1
Die Fahrregeln der SeeSchStrO gelten unabhängig von den Sichtverhältnissen. Abweichend von den KVR gelten die Regeln zum Überholen und zum Begegnen (Regel 13 a und c, Regel 14 a und c) im Fahrwasser auch dann, wenn sich die Fahrzeuge nicht sehen, aber mit Radar geortet haben.
Praxis und Prüfung: Wer bei verminderter Sicht ohne Radar unterwegs ist, verlässt das Fahrwasser, sucht möglichst flaches Wasser auf und ankert. Geht das nicht, hält er sich im Fahrwasser äußerst rechts.
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Fähren
§§ 23, 25, 26
Fähren pendeln nach Fahrplan quer über das Fahrwasser. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Haben Fähren Vorfahrt?
Eine eigene Vorfahrtsregel für Fähren kennt die SeeSchStrO nicht. Eine Fähre, die das Fahrwasser quert, muss nach § 25 den Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die dem Fahrwasser folgen. Trotzdem gilt rund um Fähren:
In der Nähe von nicht frei fahrenden Fähren in Fahrt ist Überholen verboten (§ 23 Abs. 3).
An festliegenden Fähren die Fahrt verringern, damit Sog und Wellenschlag niemanden gefährden (§ 26).
Wer selbst quert oder in der Nähe eines Anlegers manövriert, wartet, und die seemännische Sorgfalt verlangt, einer ablegenden, schwer manövrierbaren Fähre frühzeitig Raum zu lassen (§ 3, KVR Regel 2).
Örtliche Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt können zusätzliche Regeln enthalten.
Wasserski, Wassermotorräder, Kite- und Segelsurfer § 31 Abs. 2
Zugboote von Wasserskiläufern und Wassersportanhängen, Wassermotorradfahrer sowie Kite- und Segelsurfer müssen allen Fahrzeugen ausweichen. Untereinander weichen sie nach den KVR aus. Im Fahrwasser sind sie nur auf freigegebenen Strecken erlaubt.
Für die Prüfung: Typische amtliche Fragen zu diesem Kapitel: Was sind Fahrwasser? Welches ist die Steuerbordseite? Wie verhalten sich Fahrzeuge, die einlaufen, queren, drehen oder ablegen? Wie weichen Segler im Fahrwasser untereinander aus? Welche Ausweichregeln gelten außerhalb des Fahrwassers? Wo ist Überholen verboten? Trainiere das im Situationstrainer.