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KVR Teil B · Regeln 7 bis 19

🌍 Ausweichregeln nach KVR

Die internationalen Kollisionsverhütungsregeln: wann Kollisionsgefahr besteht, wer ausweichen muss und wie man es richtig macht. Mit interaktiven Situationen zum Ausprobieren.

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Wo gelten die KVR?

Regel 1 · § 1 SeeSchStrO
Die Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln, kurz KVR, englisch COLREGs) gelten auf der Hohen See und auf allen damit zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern. Sie sind weltweit gleich, in Deutschland als Anlage zur Verordnung vom 13. Juni 1977.
Auch im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung gelten die KVR, soweit die SeeSchStrO nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt (§ 1 Abs. 4 SeeSchStrO).
Die KVR regeln drei Bereiche weltweit einheitlich: Fahren und Ausweichen, Lichter und Signalkörper sowie Schall- und Lichtsignale. Auf dieser Seite geht es um das Fahren und Ausweichen.
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Wann muss überhaupt ausgewichen werden?

Regeln 5, 7, 11

Die Ausweichregeln greifen, sobald die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht und sich die Fahrzeuge gegenseitig sehen (Regel 11). Damit man die Gefahr früh erkennt, muss jedes Fahrzeug jederzeit gehörigen Ausguck halten, mit Augen, Ohren und allen verfügbaren Mitteln wie Radar (Regel 5).

Das sicherste Zeichen: die stehende Peilung Regel 7 d

Kollisionsgefahr ist anzunehmen, wenn sich die Kompasspeilung eines näherkommenden Fahrzeugs nicht merklich ändert und der Abstand abnimmt. Im Zweifel ist die Gefahr immer anzunehmen. Vorsicht bei sehr großen Schiffen, Schleppverbänden und Fahrzeugen in der Nähe: Hier kann trotz wandernder Peilung Gefahr bestehen.
Praxistipp: Peile das andere Fahrzeug mit dem Handpeilkompass, oder merke dir, an welcher Relingsstütze es erscheint, während du deinen Kurs genau hältst. Bleibt es an derselben Stelle, wird es eng.
KVR

Ausprobieren: Peilung beobachten

A fährt nach Norden, B kommt von Steuerbord. Je nach Geschwindigkeit von B steht die Peilung oder sie wandert.

Schematische Darstellung
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Ausweichpflichtiger und Kurshalter

Regeln 8, 16, 17

Der Ausweichpflichtige

  • handelt frühzeitig und durchgreifend, um sich gut klar zu halten (Regel 16),
  • ändert Kurs oder Geschwindigkeit so deutlich, dass der andere es sofort erkennt; viele kleine Änderungen hintereinander sind zu vermeiden (Regel 8 b),
  • sorgt für einen sicheren Passierabstand und überprüft die Wirkung, bis der andere klar vorbei ist (Regel 8 d),
  • nimmt notfalls Fahrt weg, stoppt oder geht rückwärts (Regel 8 e),
  • vermeidet es, vor dem Bug des Kurshalters zu kreuzen (Regel 15).

Der Kurshalter

  • behält Kurs und Geschwindigkeit bei und widmet dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit (Regel 17 a i),
  • darf selbst manövrieren, sobald klar wird, dass der andere nicht richtig handelt, und macht ihn vorher mit mindestens fünf kurzen Tönen aufmerksam (Regeln 17 a ii, 34 d),
  • muss manövrieren, wenn der Zusammenstoß durch den Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden kann: das Manöver des letzten Augenblicks (Regel 17 b),
  • ändert dabei als Maschinenfahrzeug bei kreuzenden Kursen möglichst nicht nach Backbord gegenüber einem Fahrzeug an seiner Backbordseite (Regel 17 c).
Manöversignal (Regel 34 a)Bedeutung
1 kurzer Ton ·Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord.
2 kurze Töne · ·Ich ändere meinen Kurs nach Backbord.
3 kurze Töne · · ·Meine Maschine geht rückwärts.
mind. 5 kurze Töne · · · · ·Zweifel an den Absichten des anderen: ein Ausweichpflichtiger wird auf seine Pflicht aufmerksam gemacht (Regel 34 d).

Alle Signale zum Anhören gibt es im Schallsignal-Simulator See.

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Zwei Maschinenfahrzeuge

Regeln 14, 15

Entgegengesetzte Kurse Regel 14

Nähern sich zwei Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen, muss jedes seinen Kurs nach Steuerbord ändern, so dass sie sich an Backbordseite passieren. Diese Lage liegt vor, wenn man den anderen recht voraus sieht, nachts seine Topplichter in Linie und/oder beide Seitenlichter. Im Zweifel ist von dieser Lage auszugehen.

Kreuzende Kurse Regel 15

Kreuzen sich die Kurse zweier Maschinenfahrzeuge mit Kollisionsgefahr, muss dasjenige ausweichen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat. Wenn es die Umstände zulassen, soll es dabei vermeiden, vor dem Bug des anderen zu kreuzen.
Merksatz aus dem Kurs: Schiff von Steuerbord hat Vorrang, „rechts vor links“. Nachts gilt: Wer das rote Seitenlicht des anderen sieht, muss ausweichen. Wer das grüne sieht, ist Kurshalter.
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Überholen

Regel 13

Der Überholer muss immer ausweichen Regel 13

Ein Fahrzeug gilt als überholend, wenn es sich einem anderen aus einer Richtung von mehr als 22,5° achterlicher als querab nähert. Nachts würde es dann nur das Hecklicht, aber keines der Seitenlichter des anderen sehen. Die Überholregel gilt ungeachtet aller anderen Ausweichregeln: Auch ein Segler, der ein Motorboot überholt, muss ausweichen.
KVR

Ausprobieren: Lichtsektoren und Überholbereich

Ziehe das Boot B um A herum oder nutze den Regler. Du siehst, welche Lichter B nachts von A sieht und welche Regel gilt.

Schematische Darstellung, Sektoren nach KVR Regel 21
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Zwei Segelfahrzeuge

Regel 12
Foto: zwei Segeljollen auf entgegengesetzten Bugen
Zwei Segler, deren Kurse sich kreuzen: Entscheidend ist, von welcher Seite jeder den Wind hat.

Der Wind entscheidet Regel 12

  1. Wind von verschiedenen Seiten: Wer den Wind von Backbord hat, weicht aus. Merksatz: „Segel links, bringt’s“: Steht dein Großsegel auf der linken Seite, hast du den Wind von Steuerbord und bist Kurshalter.
  2. Wind von derselben Seite: Das luvwärtige Fahrzeug weicht dem leewärtigen aus. Merksatz: „Luv weicht Lee“.
  3. Unklar: Wer den Wind von Backbord hat und einen Segler in Luv sieht, bei dem er nicht erkennt, von welcher Seite dieser den Wind hat, muss ausweichen.
Luvseite ist die Seite, die dem gesetzten Großsegel gegenüberliegt, also die dem Wind zugekehrte Seite.
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Die Rangfolge der Fahrzeuge

Regel 18

Treffen verschiedene Fahrzeugarten aufeinander, entscheidet nicht die Lage, sondern die Rangfolge: Wer leichter manövrieren kann, weicht dem aus, der es schwerer hat. Ein Maschinenfahrzeug muss also auch einem Segler ausweichen, der von Backbord kommt.

1Manövrierunfähige und manövrierbehinderte Fahrzeuge2 Bälle · Ball, Rhombus, Ball
2Tiefgangbehinderte Fahrzeuge: nicht behindernZylinder
3Fischende Fahrzeuge2 Kegel, Spitzen zueinander
4SegelfahrzeugeMaschine aus
5Maschinenfahrzeuge, auch Segler mit laufender MaschineKegel, Spitze unten
Jeder weicht allen aus, die in der Liste über ihm stehen. Fischer weichen den beiden obersten aus, soweit möglich.
Die Rangfolge gilt nicht immer. Regel 18 gilt nur, soweit die Regeln 9 (enges Fahrwasser), 10 (Verkehrstrennungsgebiet) und 13 (Überholen) nichts anderes bestimmen. Und im Fahrwasser der SeeSchStrO wird sie durch die Vorfahrtsregel des § 25 ersetzt.
KVR

Wer weicht wem aus?

Wähle zwei Fahrzeuge aus und sieh nach, was Regel 18 sagt.

Foto: schwarzer Kegel mit der Spitze nach unten im Vorschiff einer Segelyacht
Kegel mit der Spitze nach unten im Vorschiff: Diese Yacht segelt und fährt zugleich mit Maschine.

Segeln mit Maschine Regeln 3 c, 25 e

Ein Segelfahrzeug ist nach den KVR nur ein Fahrzeug unter Segel, dessen Maschine nicht benutzt wird. Läuft der Motor mit, ist die Yacht ein Maschinenfahrzeug und verliert alle Rechte eines Seglers. Am Tag muss sie das im Vorschiff mit einem schwarzen Kegel, Spitze nach unten zeigen, nachts führt sie die Lichter eines Maschinenfahrzeugs.
Prüfungsfrage: Welches Signal führt ein Fahrzeug unter Segel, das als Maschinenfahrzeug gilt, zusätzlich am Tage? Einen schwarzen Kegel, Spitze unten.
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Enge Fahrwasser

Regel 9

Rechts halten, Großschifffahrt nicht behindern Regel 9

In den deutschen Revieren gelten die Fahrwasser der SeeSchStrO als enge Fahrwasser im Sinne der KVR. Für sie regelt aber § 25 SeeSchStrO die Vorfahrt genauer, siehe Kapitel 2.
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Verkehrstrennungsgebiete

Regel 10

Autobahnen für die Großschifffahrt Regel 10

Verkehrstrennungsgebiete (VTG) sind festgelegte Schifffahrtswege, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind. Die Regeln dafür stehen in den KVR.
„Nicht behindern“ heißt mehr als ausweichen: Man muss so frühzeitig handeln, dass für das andere Fahrzeug gar nicht erst eine Kollisionsgefahr entsteht (Regel 8 f).
Regel 10 hebt die anderen Regeln nicht auf. Quert zum Beispiel ein Maschinenfahrzeug den Einbahnweg von Steuerbord kommend, muss das Maschinenfahrzeug im Einbahnweg ihm nach Regel 15 ausweichen, wenn Kollisionsgefahr besteht. Ein Vorfahrtsrecht im VTG gibt es nicht, nur das Nichtbehinderungsgebot für kleine Fahrzeuge, Segler und Fischer.
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Verminderte Sicht

Regel 19

Wenn man sich nicht sieht Regel 19

Die Ausweichregeln mit Kurshalter und Ausweichpflichtigem gelten nur, wenn die Fahrzeuge einander in Sicht haben. Im Nebel gilt stattdessen Regel 19:
Anders in der SeeSchStrO: Dort gelten die Fahrregeln unabhängig von der Sicht (§ 21), siehe Kapitel 2.
Für die Prüfung: Die Regeln dieser Seite stecken unter anderem in den amtlichen Fragen zu entgegengesetzten und kreuzenden Kursen, zum Überholer (22,5° achterlicher als querab), zum Manöver des letzten Augenblicks, zum Kegel, zur Rangfolge (Maschine, Segel, Fischer, manövrierbehindert, manövrierunfähig) und zum Verkehrstrennungsgebiet. Üben kannst du sie im Situationstrainer und in den Lerneinheiten SBF See.