
Dieselbe Begegnung kann je nach Ort zwei verschiedene Antworten haben. Hier stehen beide Regelwerke direkt nebeneinander.
Man kann es sich so merken: Die KVR sind die weltweite Grundordnung auf dem Wasser. Die SeeSchStrO ist die deutsche Verkehrsordnung für die Küstenreviere und Flussmündungen. Sie übernimmt die KVR und ändert sie dort, wo enge, stark befahrene Fahrwasser eine klarere Regel brauchen. Die wichtigste Änderung betrifft die Vorfahrt im Fahrwasser.
Ein Motorboot fährt nach Westen, ein Segelboot kommt von Süden und will hinüber. Links auf freier See, rechts im Fahrwasser. Löse beide Situationen und vergleiche die Manöver.
Auf freier See kann jeder ausweichen, also muss der Wendigere dem weniger Wendigen Platz machen. Im Fahrwasser ist der Raum knapp und die Großschifffahrt kann nicht heraus. Deshalb gilt dort eine Regel wie im Straßenverkehr: Der fließende Verkehr hat Vorfahrt, wer einbiegt oder kreuzt, wartet.
| Thema | KVR | SeeSchStrO |
|---|---|---|
| Art der Regel | International, weltweit gleich | National, ergänzt die KVR und geht ihnen vor, wo sie etwas anderes bestimmt (§ 1 Abs. 4) |
| Geltungsbereich | Hohe See und alle damit zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässer | Bis 3 sm seewärts der Basislinie, betonnte Fahrwasser im Küstenmeer, Unterläufe von Elbe, Weser, Trave und anderen Flüssen, Nord-Ostsee-Kanal; nicht die Emsmündung |
| Grundprinzip | Die Fahrzeugart (Regel 18) und die Lage (Regeln 12 bis 15) entscheiden | Im Fahrwasser entscheidet die Bewegung: Wer dem Fahrwasser folgt, hat Vorfahrt (§ 25) |
| Begriffe | Ausweichpflichtiger und Kurshalter | Vorfahrt und Wartepflicht |
| Motorboot und Segler | Das Maschinenfahrzeug weicht dem Segelfahrzeug aus (Regel 18 a) | Im Fahrwasser hat Vorfahrt, wer folgt, ob Motor oder Segel. Außerhalb des Fahrwassers gelten die KVR |
| Zwei Motorboote, kreuzende Kurse | Rechts vor links (Regel 15) | Im Fahrwasser ersetzt: Der Folgende hat Vorfahrt vor dem Querenden |
| Begegnen | Beide ändern nach Steuerbord (Regel 14) | Nach Steuerbord, Rechtsfahrgebot (§§ 22, 24). Auf bekanntgemachten Abschnitten Ausnahmen |
| Überholen | Der Überholer weicht aus, an beiden Seiten möglich (Regel 13) | Der Überholer weicht aus, grundsätzlich links; Überholverbote; Zustimmung auch per UKW (§ 23) |
| Segler untereinander | Regel 12: Backbordbug weicht, Luv weicht Lee | Kreuzen sie im Fahrwasser, gilt untereinander Regel 12, ohne Vorfahrtberechtigte zu behindern (§ 25 Abs. 3) |
| Kleine Fahrzeuge und Großschifffahrt | Unter 20 m und Segler: im engen Fahrwasser und im VTG nicht behindern (Regeln 9, 10) | Im Fahrwasser regelt § 25 die Vorfahrt; wer quert oder einläuft, wartet |
| Engstellen | Keine eigene Vorfahrtsregel, besondere Vorsicht (Regel 9) | Wer mit dem Strom fährt, hat Vorfahrt (§ 25 Abs. 5) |
| Einmündende Fahrwasser | Keine eigene Regel | Das durchgehende Fahrwasser geht vor (§ 25 Abs. 4) |
| Sicht | Ausweichregeln nur, wenn man sich sieht; bei Nebel Regel 19 | Fahrregeln gelten unabhängig von der Sicht; Überholen und Begegnen auch bei reiner Radarortung (§ 21) |
| Wasserski, Jetski, Surfer | Keine Sonderregel | Weichen allen Fahrzeugen aus (§ 31 Abs. 2) |
| Verkehrstrennungsgebiet | Regel 10: Einbahnwege, rechtwinklig queren, Küstenverkehrszone, nicht behindern | Keine eigenen Regeln, es gelten die KVR |
Vor der Elbe sieht man den Übergang besonders deutlich: Draußen liegt das Verkehrstrennungsgebiet, in dem nur die KVR gelten. An der braunen Linie beginnt der Bereich der SeeSchStrO und mit ihm das betonnte Elbe-Fahrwasser.
Auf der Seekarte der Deutschen Bucht fährt eine Yacht von Helgoland nach Cuxhaven. In jedem Abschnitt siehst du, welches Regelwerk gerade gilt und was das für das Ausweichen bedeutet.
Mit diesen Fragen findest du in jeder Lage die richtige Regel. Geh sie von oben nach unten durch, die erste passende Antwort gilt.