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KVR · SeeSchStrO · Situationen zum Üben

⚓ Ausweichregeln

Wer muss wem ausweichen? Auf See entscheiden das zwei Regelwerke: die internationalen Kollisionsverhütungsregeln und die deutsche Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Hier lernst du beide und vor allem, wo sie sich unterscheiden.

KVR: Kollisionsverhütungsregeln

Internationale Regeln, die weltweit auf der Hohen See und allen damit verbundenen, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern gelten.
  • Wer ausweichen muss, hängt von der Fahrzeugart ab (Maschine, Segel, Fischer …)
  • und von der Lage: entgegengesetzt, kreuzend, überholend.
  • Begriffe: Ausweichpflichtiger und Kurshalter.

SeeSchStrO: Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Deutsche Verordnung für die Seeschifffahrtsstraßen: die Küstengewässer bis etwa 3 sm vor der Küste, die betonnten Fahrwasser weiter draußen sowie Elbe, Weser, Nord-Ostsee-Kanal und andere Mündungsreviere.
  • Im Fahrwasser zählt nicht die Fahrzeugart, sondern die Bewegung:
  • Wer dem Fahrwasser folgt, hat Vorfahrt vor allen, die einlaufen, queren, drehen oder ablegen.
  • Begriffe: Vorfahrt und Wartepflicht.
Das Wichtigste in einem Satz

Die KVR gelten überall. Die SeeSchStrO geht ihnen in ihrem Bereich vor, soweit sie etwas anderes bestimmt. Die wichtigste Abweichung: Im Fahrwasser hat Vorfahrt, wer dem Fahrwasser folgt, auch ein Motorboot vor einem querenden Segler. Außerhalb des Fahrwassers gelten auch im Bereich der SeeSchStrO die Ausweichregeln der KVR.

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Wo gilt was? Ein Blick in die Seekarte

Jade · Weser

In dieser Seekarte vor Jade und Weser sieht man alle Bereiche nebeneinander: draußen das Verkehrstrennungsgebiet und die Küstenverkehrszone (KVR), weiter drinnen hinter der braunen Linie den Bereich der SeeSchStrO mit den betonnten Fahrwassern. Blaue Punkte gehören zu den KVR, goldene zur SeeSchStrO.

Seekarte: eigene Darstellung, nicht zur Navigation.
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Die Kapitel

Foto: zwei Segeljollen kreuzen sich auf einem See 1
Kapitel 1
Ausweichregeln nach KVR
Peilung und Kollisionsgefahr, Kurshalter und Ausweichpflichtiger, Segler untereinander, Motorboote, Überholen, die Rangfolge und das Verkehrstrennungsgebiet.
Regeln 7 bis 19SeglerVTG
→
Seekarte: Elbe-Fahrwasser mit roten und grünen Tonnen vor Scharhörn 2
Kapitel 2
Ausweichregeln nach SeeSchStrO
Fahrwasser und Rechtsfahrgebot, Vorfahrt der dem Fahrwasser Folgenden, Überholen und Begegnen, Engstellen, einmündende Fahrwasser.
§§ 21 bis 25FahrwasserVorfahrt
→
Seekarte: Jade und Weser mit Verkehrstrennungsgebiet und Fahrwassern 3
Kapitel 3
KVR und SeeSchStrO im Vergleich
Dieselbe Situation, zwei Antworten: alle Unterschiede in einer Tabelle, ein animierter Törn von Helgoland nach Cuxhaven durch beide Regelwerke und die typischen Prüfungsfallen.
VergleichTörn Helgoland → CuxhavenPrüfungsfallen
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Seekarte: Jade-Fahrwasser mit Tonnen 4
Kapitel 4
Situationstrainer
21 Situationen auf freier See, im Fahrwasser und in der Seekarte: Erst entscheiden, wer ausweichen muss, dann das richtige Manöver ansehen.
21 SituationenAnimationPunktzahl
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Die Grundbegriffe

AusweichpflichtigerMuss dem anderen ausweichen: möglichst frühzeitig und durchgreifend, so dass der andere es klar erkennt (KVR Regel 16).
KurshalterBehält Kurs und Geschwindigkeit bei, beobachtet den Ausweichpflichtigen und greift nur im Notfall ein (KVR Regel 17).
VorfahrtBegriff der SeeSchStrO: Der Vorfahrtberechtigte darf seinen Weg fortsetzen. Er bleibt trotzdem zur Vorsicht verpflichtet.
WartepflichtWer Vorfahrt gewähren muss, zeigt das rechtzeitig durch sein Fahrverhalten und fährt erst weiter, wenn die Schifffahrt nicht beeinträchtigt wird (§ 25 Abs. 6 SeeSchStrO).