Gesetze und Empfehlungen nach Seeunfällen
Aus den Unfällen wurden nicht nur Lehren für die Crew gezogen. Es gab auch Vorschläge an den Gesetzgeber, die Behörden und die Hersteller. Manches ist schon umgesetzt, anderes noch offen. Die Übersicht zeigt den Stand der jeweiligen Untersuchungen.
Der Stand der Rechtslage kann sich ändern. Für die Prüfung und den Törn gelten immer die aktuell veröffentlichten Vorschriften.
Was heute gilt
- Auf privat genutzten Sportbooten im Seebereich gab es nach den Feststellungen keine gesetzliche Pflicht, Rettungswesten mitzuführen, und auch keine Pflicht, sie zu tragen.
- Auf vermieteten großen Sportbooten schreibt das Bootszeugnis eine Ausrüstung mit Rettungsmitteln vor. Wie viele Westen und Ringe genau, war nicht verbindlich geregelt. Aus der Ausrüstungspflicht folgt keine Tragepflicht.
- Auf dem Bodensee gilt eine Ausrüstungspflicht für alle Fahrzeuge, aber keine Tragepflicht.
- Wer ein UKW-Gerät an Bord hat, muss die Verkehrsinformationen der Verkehrszentrale mithören und beachten (Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung).
Empfehlungen an den Gesetzgeber und die Behörden
| Empfehlung | Hintergrund | Stand |
|---|---|---|
| Ausrüstungspflicht für Rettungswesten auf allen Sportbooten im See- und Küstenbereich, nicht nur auf Charterbooten | Unfall der Charteryacht 2015: Ohne Weste kam keine Rettung zustande. Die Gefährdung hängt nicht davon ab, ob ein Boot vermietet wird. | Empfohlen, in späteren Berichten als nicht umgesetzt beschrieben |
| Tragepflicht für Rettungswesten auf Sportbooten | Vergleich mit Gurtpflicht und Helmpflicht: Eigenverantwortung reicht nicht. Nicht getragene Westen verursachen große Such- und Rettungseinsätze mit hohen Kosten und Risiken für die Retter. | Empfohlen, nicht umgesetzt |
| Wiedereinstiegsmittel nach Norm (DIN EN ISO 15085) für gewerblich genutzte Yachten | Unfall der Ausbildungsyacht 2022: Die mobile Badeleiter war für den Ernstfall ungeeignet. | Verordnungsvorhaben laut Ministerium in Arbeit (Stand 2023) |
| Rettungsverfahren: Für gewerbliche Yachten muss ein praktikables Verfahren zur Bergung Hilfloser vorhanden und bei Besichtigungen geprüft werden | Mitsegler wussten nicht, wie sie den Skipper bergen sollten. | Verordnungsvorhaben laut Ministerium in Arbeit (Stand 2023) |
| Prüfungen überarbeiten: Seegang, Windsee, Seegaten und Barren sowie Törnplanung sollen im Sportbootführerschein See stärker vorkommen | Kenterung im Seegat 2021: Der Skipper kannte die Gefahr nicht. | Empfohlen |
| Praktische Prüfungen (Sportküsten- und Sportseeschifferschein): mehr Zeit, Sicherheitseinweisung geben, Crew Management, Rettung einer Person oder Puppe aus dem Wasser | Unfall der Ausbildungsyacht 2022 | Empfohlen |
| Ausrüstungsvorschriften bündeln in einer zentralen, übersichtlichen Rechtsvorschrift | Die Regeln zur Ausrüstung von Sportbooten sind zerstreut und schwer zu finden. | Empfohlen |
| Seehandbücher kostenlos und digital bereitstellen, Seegat-Hinweise in Seekarten aufnehmen | Zuverlässige Informationen zu Seegaten waren nur mit großem Aufwand zu finden. | Empfohlen, digitale Kartenanbieter haben Hinweise überarbeitet |
| Einheitliche Sicherheitseinweisung als gemeinsame Checkliste von Verkehrsministerium und Seenotrettern | Mehrere Unfälle mit lückenhafter Einweisung. | Empfohlen |
| Kennzeichnung von Verkehrssicherungsfahrzeugen verpflichtend (z. B. gelbes Gleichtaktlicht und Beschriftung „Guard Vessel“), später in den Kollisionsverhütungsregeln | Kollision vor Rügen 2023: Das Fahrzeug war nicht erkennbar. | Empfohlen (Bericht 2026) |
| Standardisierte Ansprache durch Verkehrssicherungsfahrzeuge: frühzeitig über UKW, Sicherheitsmeldungen, Licht- und Schallsignale, Schulung der Schiffsführer | Ebenfalls Kollision vor Rügen. | Empfohlen |
| Besichtiger von Charteryachten sollen Wiedereinstiegsmittel (Leiter) und die Beschreibung im Handbuch prüfen. Bei der Charterübergabe sollen Berge- und Rettungsmittel, Funk und Personenbergung erklärt werden. | Mensch-über-Bord-Unfall auf einer Charteryacht mit nicht befestigter Klappleiter (2011). | Empfohlen |
| Sichtfeld vom Steuerstand nach Norm (DIN EN ISO 11591) bei Motoryachten prüfen, auch durch die Zulassungsstelle | Kollision einer Motoryacht mit einem Windsurfer: Die Sicht war stark eingeschränkt. | Empfohlen an Werft und Zulassungsstelle |
| Regatten: Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren mit wirksamen Auflagen; Absicherung durch die Veranstalter; Fahrwasserverlauf in der Kieler Innenförde überarbeiten | Kollision einer Regattayacht mit einer Fähre (2008). | Empfohlen |
| Brandschutznorm: Überwachung von Kühlwasserdurchfluss und Abgastemperatur für kleine Wasserfahrzeuge | Brand auf einer Motoryacht (2013). | Im Normentwurf aufgegriffen |
| Regelwerke verständlich ohne Querverweise, damit jeder Segler seine Ausrüstungs- und Verhaltenspflichten versteht | Mehrere Unfälle seit 2003. | Empfohlen |
| Merkblatt für Sportbootfahrer zum Autopiloten und zur Nutzung auf dem Nord-Ostsee-Kanal | Mehrere Kollisionen mit Autopilot. | Veröffentlicht |
Empfehlungen an Hersteller und Betreiber
- Werften: Keine mobilen Badeleitern mehr einbauen, die nicht als Wiedereinstieg taugen. Keine Notleitern verwenden, die die Norm nicht erfüllen. Im Eignerhandbuch beschreiben, dass Wiedereinstiegsmittel stets einsatzbereit sein müssen.
- Westenhersteller: Die Befestigung der Auftriebskörper an der Schutzhülle nochmals prüfen, nachdem bei einem Unfall die Verbindung nachgegeben hatte.
- Charter- und Ausbildungsbetriebe: Sicherheitsmanagement überarbeiten, Einweisung vollständig und verständlich gestalten, Skipper fortbilden, Umsetzung kontrollieren (z. B. Rückmeldung von Mitseglern), Rettungsmittel griffbereit statt zusätzlich festgezurrt.
- Betreiber digitaler Karten: Hinweise zu Gefahrenstellen widerspruchsfrei und auf den ungünstigsten Fall ausgelegt bereitstellen.
- Betreiber von Verkehrssicherungsfahrzeugen: sichtbar kennzeichnen, früh ansprechen, geeignete Kurse wählen, Deutsch und Englisch im Funk sicherstellen.
Was Sie schon heute freiwillig tun können
Auch ohne Pflicht lassen sich fast alle Empfehlungen sofort umsetzen: Weste tragen und warten, Lifeline nutzen, Einweisung geben, Manöver üben, Wiedereinstiegsmittel fest montieren, Wetter und Reviere vorab prüfen, UKW abhören und AIS nutzen.
Gesetze regeln das Minimum. Gute Seemannschaft geht darüber hinaus: Wer Weste und Sicherung von sich aus nutzt, braucht keine Vorschrift, um zu überleben.
