Weitere Unfälle: Einhandsegeln und Person über Bord
Person-über-Bord-Unfälle wiederholen sich. Hier stehen weitere Fälle, bei denen jemand allein oder mit kleiner Crew unterwegs war, ohne Sicherung, ohne Weste oder ohne geübte Rettung. Zu jedem Fall gehört eine kurze Lehre.
Einhandsegeln: Wer allein über Bord geht, hat kaum eine Chance
Wer allein an Bord ist, kann sich nicht selbst retten. Fällt niemand sonst ins Wasser, fährt die Yacht ohne Steuermann weiter. Das Ziel muss deshalb lauten: gar nicht erst über Bord gehen.
Fall: Nachts allein auf der Kieler Förde
Ein Einhandsegler verließ im November kurz nach ein Uhr nachts einen Sportboothafen. Irgendwann fiel er ins Wasser, die Yacht segelte allein weiter und lief in der Nähe einer Lotsenstation auf Grund. Er wurde nach einer umfangreichen Suche leblos geborgen. Ein Relingsdraht war gebrochen. Seine automatische Weste hatte ausgelöst und hielt den Kopf über Wasser, hatte aber keinen Spritzschutz. Möglicherweise ertrank er durch die Gischt.
- Sicherung von Bug bis Heck: Durchgehende Strecktaue aus Draht oder Gurtband, an denen man ohne Umpicken das ganze Deck ablaufen kann. Die Reling ist als Einpickpunkt nicht geeignet, erst recht nicht, wenn sie nicht fest konstruiert ist.
- Auf die Länge der Sicherheitsleine achten: Sie darf nicht so lang sein, dass man trotzdem über Bord ins Wasser kommt.
- Rettungsweste bei schwerem Wetter immer, am besten grundsätzlich, mit Spritzschutz (Kapuze/Haube).
- Personen-Notsender (PLB) für Einhandsegler.
- Ohne fremde Hilfe wieder an Deck zu gelangen, ist praktisch ausgeschlossen. Grund sind die Bootsgeschwindigkeit, die den Wasserdruck auf den Körper erhöht, der Kälteschock und die schnell einsetzende Unterkühlung, verstärkt durch Alkohol.
Fall: Alleinfahrt im Dezember nach Helgoland
Ein 63-jähriger Skipper legte allein in Nordenham ab, um nach Helgoland zu segeln. Tage später fand man das Boot im Watt und den Skipper mit ausgelöster Weste in der Nähe. Ob die Yacht bei einem Wetterumschwung gekentert ist, ließ sich nicht klären. Sicher war nur: Die etwa zehnstündige Überfahrt bei den damaligen Bedingungen war riskant.
- Wetterprognose ernst nehmen und einen schnellen Wetterumschwung einplanen.
- Im Winter besonders vorsichtig planen: kaltes Wasser, kurze Tage.
- Auch eine Leine im Propeller kann ablenken. Vor der Fahrt Propeller und Umgebung kontrollieren.
Fall: Skipper allein an Bord der Segelyacht, Alkohol
Eine Segelyacht wurde unbemannt vor Bornholm gefunden. Der Skipper hatte zuvor auf Grund gesetzt, war vom Seenotretter freigeschleppt worden und hatte trotz gegenteiliger Empfehlung die Reise fortgesetzt. Ausrüstung mangelhaft, erheblicher Alkoholkonsum. Vermutlich stürzte er beim Absenken und Starten des Außenbordmotors über das Heck, denn dafür muss man sich gefährlich weit über die Achterkante beugen.
- Nach einer Grundberührung oder einer Panne Törn und Zustand von Boot und Crew neu bewerten, statt einfach weiterzufahren.
- Nüchtern bleiben: Alkohol beeinträchtigt Urteil und Reaktion und beschleunigt die Unterkühlung.
- Vorrichtungen wie das Absenken des Außenborders so gestalten, dass man dabei gesichert ist.
Gästefahrt mit Alkohol, ohne Reling, ohne Weste
Bei einer Gästefahrt mit elf Passagieren lief eine Yacht trotz Starkwindwarnung bei 4–6 Bft aus. Als er das Rahsegel setzte, stürzte der Bootsführer vom schmalen Gang neben dem Aufbau ins Wasser. Dort fehlte eine Reling. Er trug keine Rettungsweste, war mit Lederstiefeln und langem Mantel bekleidet und hatte etwa 1,5 Promille im Blut. Ein Rettungsmanöver war auf dem Schiff nie geübt worden. Der Rettungsring erreichte ihn nicht und trieb später ab. Er ging unter.
- Bei Starkwindwarnung nicht mit Gästen auslaufen.
- Passende Kleidung: Stiefel und schwere Mäntel ziehen im Wasser herunter und behindern das Schwimmen.
- Feste Reling oder Strecktaue dort, wo an Deck gearbeitet wird.
- Person-über-Bord-Manöver üben – mit dem konkreten Schiff und seiner Besatzung.
- Die Sicht nach vorn kann durch Segel oder Aufbauten schlecht sein. Zwei Beobachter einteilen, die die Person im Wasser nicht aus den Augen lassen.
Arbeit im Rigg: Bootsmannsstuhl mit ungeeigneter Sicherung
Bei einer Regatta wickelte sich das Vorsegel um das Vorstag. Die Bootsführerin wollte es mit dem Bootsmannsstuhl entwirren. Ein Fall war am Stuhl und ein Fall an ihrer Weste befestigt. Die Beinschlaufen des Stuhls waren ungeeignet und wurden nicht angelegt. Als sich Fall und Sicherungsleine fest um das Stag wickelten, konnte man sie weder hoch- noch herunterlassen. Bewegungen der Yacht zermürbten ihre Kräfte, sie fiel aus Stuhl und Weste ins Wasser, wahrscheinlich schon bewusstlos oder stark geschwächt.
- Bootsmannsstuhl nur mit passender Ausrüstung (Beinschlaufen, Sicherungsgurt) benutzen und nur, wenn die Yacht ruhig liegt oder gestoppt ist.
- Zwei getrennte Sicherungen, nicht die Sicherungsleine der Weste als Halteseil zweckentfremden.
- Das Segel lieber bergen oder sichern und im Hafen klarieren, wenn es nicht ohne Gefahr geht.
- Ausgelöste Westen können bei der Rettung im Weg sein. Eine Bergeschlaufe setzt voraus, dass die Person mithilft. Bei Bewusstlosen funktioniert sie kaum.
Charter- und Ausbildungsyacht: Großschot ausgerauscht
Zu Beginn einer Ausbildungsreise löste sich nach einer Wende die Großschot bis zum Mast. Bootsführer und Stellvertreter gingen ungesichert nach vorn, um sie zu klarieren. Auf dem Rückweg stürzte der Stellvertreter über Bord. Mitsegler hielten ihn an der Weste an der Bordwand fest, doch beim Hochziehen rutschte die Weste über seinen Kopf. Eine klappbare, nicht am Rumpf befestigte Badeleiter ließ sich nicht richtig montieren, ein Gelenk brach. Der Bootsführer, der sich am Achterstag gesichert hatte, ging ebenfalls über Bord und kam nur mit Mühe zurück. Der Verunfallte trieb ab, ohne Bewusstsein. Der Notalarm wurde einer nicht ausgebildeten Person überlassen, Notsignale wie Dauerton, Leuchtrakete oder Rauchsignal wurden nicht eingesetzt. Ein Fischkutter stellte schließlich eine Leinenverbindung her.
- Segel vom Cockpit aus bedienen, Vorschiffsarbeit möglichst durch gesicherte Personen.
- Immer sichern, auch für kurze Wege und auch bei „nur einer schnellen Handreichung“.
- Feste Wiedereinstiegsleiter, die vom Wasser aus bedienbar ist. Nicht verlassen auf mobile Leitern.
- Notalarm und Funk gehören in die Hände einer Person, die sie bedienen kann. Bei der Charterübergabe die Bedienung zeigen lassen.
- Bei Charterschiffen bei der Übergabe Bergemittel und Manöver durchsprechen und auf Besonderheiten wie ungewöhnliche Schotführungen hinweisen.
- Notsignale wie Typhon-Dauerton, Rakete oder Rauch nicht vergessen.
