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Weitere Unfälle: Einhandsegeln und Person über Bord

Person-über-Bord-Unfälle wiederholen sich. Hier stehen weitere Fälle, bei denen jemand allein oder mit kleiner Crew unterwegs war, ohne Sicherung, ohne Weste oder ohne geübte Rettung. Zu jedem Fall gehört eine kurze Lehre.

Einhandsegeln: Wer allein über Bord geht, hat kaum eine Chance

Wer allein an Bord ist, kann sich nicht selbst retten. Fällt niemand sonst ins Wasser, fährt die Yacht ohne Steuermann weiter. Das Ziel muss deshalb lauten: gar nicht erst über Bord gehen.

Fall: Nachts allein auf der Kieler Förde

Ein Einhandsegler verließ im November kurz nach ein Uhr nachts einen Sportboothafen. Irgendwann fiel er ins Wasser, die Yacht segelte allein weiter und lief in der Nähe einer Lotsenstation auf Grund. Er wurde nach einer umfangreichen Suche leblos geborgen. Ein Relingsdraht war gebrochen. Seine automatische Weste hatte ausgelöst und hielt den Kopf über Wasser, hatte aber keinen Spritzschutz. Möglicherweise ertrank er durch die Gischt.

Fall: Alleinfahrt im Dezember nach Helgoland

Ein 63-jähriger Skipper legte allein in Nordenham ab, um nach Helgoland zu segeln. Tage später fand man das Boot im Watt und den Skipper mit ausgelöster Weste in der Nähe. Ob die Yacht bei einem Wetterumschwung gekentert ist, ließ sich nicht klären. Sicher war nur: Die etwa zehnstündige Überfahrt bei den damaligen Bedingungen war riskant.

Fall: Skipper allein an Bord der Segelyacht, Alkohol

Eine Segelyacht wurde unbemannt vor Bornholm gefunden. Der Skipper hatte zuvor auf Grund gesetzt, war vom Seenotretter freigeschleppt worden und hatte trotz gegenteiliger Empfehlung die Reise fortgesetzt. Ausrüstung mangelhaft, erheblicher Alkoholkonsum. Vermutlich stürzte er beim Absenken und Starten des Außenbordmotors über das Heck, denn dafür muss man sich gefährlich weit über die Achterkante beugen.

Gästefahrt mit Alkohol, ohne Reling, ohne Weste

Bei einer Gästefahrt mit elf Passagieren lief eine Yacht trotz Starkwindwarnung bei 4–6 Bft aus. Als er das Rahsegel setzte, stürzte der Bootsführer vom schmalen Gang neben dem Aufbau ins Wasser. Dort fehlte eine Reling. Er trug keine Rettungsweste, war mit Lederstiefeln und langem Mantel bekleidet und hatte etwa 1,5 Promille im Blut. Ein Rettungsmanöver war auf dem Schiff nie geübt worden. Der Rettungsring erreichte ihn nicht und trieb später ab. Er ging unter.

Arbeit im Rigg: Bootsmannsstuhl mit ungeeigneter Sicherung

Bei einer Regatta wickelte sich das Vorsegel um das Vorstag. Die Bootsführerin wollte es mit dem Bootsmannsstuhl entwirren. Ein Fall war am Stuhl und ein Fall an ihrer Weste befestigt. Die Beinschlaufen des Stuhls waren ungeeignet und wurden nicht angelegt. Als sich Fall und Sicherungsleine fest um das Stag wickelten, konnte man sie weder hoch- noch herunterlassen. Bewegungen der Yacht zermürbten ihre Kräfte, sie fiel aus Stuhl und Weste ins Wasser, wahrscheinlich schon bewusstlos oder stark geschwächt.

Charter- und Ausbildungsyacht: Großschot ausgerauscht

Zu Beginn einer Ausbildungsreise löste sich nach einer Wende die Großschot bis zum Mast. Bootsführer und Stellvertreter gingen ungesichert nach vorn, um sie zu klarieren. Auf dem Rückweg stürzte der Stellvertreter über Bord. Mitsegler hielten ihn an der Weste an der Bordwand fest, doch beim Hochziehen rutschte die Weste über seinen Kopf. Eine klappbare, nicht am Rumpf befestigte Badeleiter ließ sich nicht richtig montieren, ein Gelenk brach. Der Bootsführer, der sich am Achterstag gesichert hatte, ging ebenfalls über Bord und kam nur mit Mühe zurück. Der Verunfallte trieb ab, ohne Bewusstsein. Der Notalarm wurde einer nicht ausgebildeten Person überlassen, Notsignale wie Dauerton, Leuchtrakete oder Rauchsignal wurden nicht eingesetzt. Ein Fischkutter stellte schließlich eine Leinenverbindung her.

Gemeinsam ist den meisten Fällen: Eine kurze, scheinbar harmlose Arbeit an Deck, keine Sicherung, keine Weste und kein geübter Ablauf für die Rettung. Wer diese vier Lücken schließt, verhindert die meisten dieser Unfälle.