Betonnung und Lichterführung auf See
Welche Vorschriften gelten?
- KVR – Kollisionsverhütungsregeln von 1972: auf Hoher See und außerhalb der Fahrwasser uneingeschränkt, innerhalb der Fahrwasser, soweit nichts anderes geregelt ist.
- SeeSchStrO – Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (national).
- Schifffahrtsordnung Emsmündung – nur für Ems und Leda (wegen der ungeklärten Grenze zu den Niederlanden); inhaltlich vergleichbar.
- Befahrensregeln für Nationalparks, Naturschutzgebiete, Schieß- und Warngebiete; ergänzende Bekanntmachungen der GDWS (ELWIS).
Betonnung: IALA-System Region A
Grundlage ist das IALA-System der Region A (Europa, Mittelmeer, Westpazifik) für alle festen und schwimmenden Zeichen – außer Leuchttürmen, Leit- und Richtfeuern, Feuerschiffen und Großtonnen. Es gibt fünf Arten von Zeichen; ihre Bedeutung ergibt sich aus Form und Farbe, Toppzeichen sowie Farbe und Kennung des Feuers.
- Lateralzeichen begrenzen das Fahrwasser seitlich. Die Bezeichnungsrichtung ist in der Regel von See kommend bzw. von West nach Ost (Seekarte).
- Nummerierung von See kommend: Steuerbordseite ungerade, Backbordseite gerade Nummern.
- Abzweigende und einmündende Fahrwasser: Unter der Nummer des Hauptfahrwassers stehen, durch einen waagerechten Strich getrennt, Name und erste bzw. letzte Nummer des Nebenfahrwassers.
Lichterführung auf See
Lichter werden bei jedem Wetter von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang geführt, bei verminderter Sicht auch am Tag. Nur BSH-baumustergeprüfte (oder gleichwertige EU-) Laternen verwenden. Für die Funktion ist der Fahrzeugführer verantwortlich.
| Fahrzeug | Lichter in Fahrt |
|---|---|
| Segel- und Ruderboote | Seitenlichter + Hecklicht; unter 20 m statt dessen auch Dreifarbenlaterne im Masttopp. Segler unter 12 m und Ruderboote, die das nicht können: mind. ein weißes Rundumlicht. |
| Motorboote | Topplicht + Seitenlichter + Hecklicht. Unter 12 m: weißes Rundumlicht + Seitenlichter (oder Zweifarbenlaterne). Unter 7 m und max. 7 kn: mind. ein weißes Rundumlicht. |
| Segler/Ruderer unter 12 m mit Motor | ohne Motor wie Segelboot – sobald der Motor läuft, wie Motorboot (auch wenn gleichzeitig gesegelt wird) |
| Kleinstboote ohne jedes Licht | dürfen nachts und bei verminderter Sicht nicht fahren – außer im Notfall; dann Taschenlampe/weiße Laterne bereithalten und rechtzeitig zeigen |
Topplicht und Hecklicht sind weiß, das Seitenlicht an Steuerbord ist grün, an Backbord rot. Mehr dazu in der BSH-Veröffentlichung „Lichterführung und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen unter 20 m Länge“.
