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Betonnung und Lichterführung auf See

Welche Vorschriften gelten?

Betonnung: IALA-System Region A

Grundlage ist das IALA-System der Region A (Europa, Mittelmeer, Westpazifik) für alle festen und schwimmenden Zeichen – außer Leuchttürmen, Leit- und Richtfeuern, Feuerschiffen und Großtonnen. Es gibt fünf Arten von Zeichen; ihre Bedeutung ergibt sich aus Form und Farbe, Toppzeichen sowie Farbe und Kennung des Feuers.

Lichterführung auf See

Lichter werden bei jedem Wetter von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang geführt, bei verminderter Sicht auch am Tag. Nur BSH-baumustergeprüfte (oder gleichwertige EU-) Laternen verwenden. Für die Funktion ist der Fahrzeugführer verantwortlich.

FahrzeugLichter in Fahrt
Segel- und RuderbooteSeitenlichter + Hecklicht; unter 20 m statt dessen auch Dreifarbenlaterne im Masttopp. Segler unter 12 m und Ruderboote, die das nicht können: mind. ein weißes Rundumlicht.
MotorbooteTopplicht + Seitenlichter + Hecklicht.
Unter 12 m: weißes Rundumlicht + Seitenlichter (oder Zweifarbenlaterne).
Unter 7 m und max. 7 kn: mind. ein weißes Rundumlicht.
Segler/Ruderer unter 12 m mit Motorohne Motor wie Segelboot – sobald der Motor läuft, wie Motorboot (auch wenn gleichzeitig gesegelt wird)
Kleinstboote ohne jedes Lichtdürfen nachts und bei verminderter Sicht nicht fahren – außer im Notfall; dann Taschenlampe/weiße Laterne bereithalten und rechtzeitig zeigen
Topplicht und Hecklicht sind weiß, das Seitenlicht an Steuerbord ist grün, an Backbord rot. Mehr dazu in der BSH-Veröffentlichung „Lichterführung und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen unter 20 m Länge“.