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Ausweichregeln und Verkehrstrennungsgebiete

Ausweichregeln nach KVR

Die Ausweichregeln gelten, sobald Fahrzeuge einander in Sicht haben; maßgebend ist die Lage beim ersten Insichtkommen. Jedes Ausweichmanöver muss entschlossen, rechtzeitig und deutlich sein und zu einem sicheren Passierabstand führen – keine Folge kleiner Kurs- oder Fahrtänderungen.

SituationRegelWer weicht aus?
Zwei Maschinenfahrzeuge auf GegenkursKVR 14Beide nach Steuerbord – Passieren Backbord an Backbord
Zwei Maschinenfahrzeuge auf KreuzkursKVR 15Wer den anderen an Steuerbord hat
Segler, Wind von verschiedenen SeitenKVR 12 a iWer den Wind von Backbord hat
Segler, Wind von derselben SeiteKVR 12 a iiDas luvwärtige Fahrzeug
Wind von Bb, Windseite des anderen in Luv unklar (z. B. nachts)KVR 12 a iiiDas Fahrzeug mit Wind von Backbord
Maschinenfahrzeug und SeglerKVR 18 a ivMaschinenfahrzeug – außer der Segler behindert ein Fahrzeug, das auf das Fahrwasser angewiesen ist
Segler und fischendes FahrzeugKVR 18 b iiiDer Segler
Jedes Fahrzeug und manövrierbehindertes SchiffKVR 18Alle anderen (Maschine und Segel)
ÜberholenKVR 13Immer der Überholer
Im VerkehrstrennungsgebietKVR 10Fahrzeuge unter 20 m und alle Segler dürfen Maschinenfahrzeuge im Einbahnweg nicht behindern

Surfbretter sind laut SeeSchStrO keine Fahrzeuge, sondern Sportgeräte – sie müssen allen Fahrzeugen ausweichen (§ 31 SeeSchStrO).

Regel 14 - Gegenkurs: Beide Maschinenfahrzeuge drehen nach Steuerbord und passieren Backbord an Backbord.
Regel 14 - Gegenkurs: Beide Maschinenfahrzeuge drehen nach Steuerbord und passieren Backbord an Backbord.
Regel 15 - kreuzende Kurse: Wer den anderen an Steuerbord hat, weicht aus.
Regel 15 - kreuzende Kurse: Wer den anderen an Steuerbord hat, weicht aus.

Verkehrstrennungsgebiete (VTG / TSS)

VTG sind von der IMO eingerichtete „Autobahnen“ auf See: Einbahnwege in entgegengesetzter Richtung, getrennt durch eine Trennzone oder Trennlinie. Seewärts der Seeschifffahrtsstraßen sind betonnte Wege und VTG keine Fahrwasser im Sinne der SeeSchStrO – dort gelten die normalen KVR-Ausweichregeln (Ausnahme: enge Fahrwasser nach KVR 9).

Verkehrstrennungsgebiet: seekartenähnliche Darstellung mit rosa schraffierter Trennzone; Queren mit Kielrichtung 90 Grad.
Verkehrstrennungsgebiet: seekartenähnliche Darstellung mit rosa schraffierter Trennzone; Queren mit Kielrichtung 90 Grad.