Ausweichregeln und Verkehrstrennungsgebiete
Ausweichregeln nach KVR
Die Ausweichregeln gelten, sobald Fahrzeuge einander in Sicht haben; maßgebend ist die Lage beim ersten Insichtkommen. Jedes Ausweichmanöver muss entschlossen, rechtzeitig und deutlich sein und zu einem sicheren Passierabstand führen – keine Folge kleiner Kurs- oder Fahrtänderungen.
| Situation | Regel | Wer weicht aus? |
|---|---|---|
| Zwei Maschinenfahrzeuge auf Gegenkurs | KVR 14 | Beide nach Steuerbord – Passieren Backbord an Backbord |
| Zwei Maschinenfahrzeuge auf Kreuzkurs | KVR 15 | Wer den anderen an Steuerbord hat |
| Segler, Wind von verschiedenen Seiten | KVR 12 a i | Wer den Wind von Backbord hat |
| Segler, Wind von derselben Seite | KVR 12 a ii | Das luvwärtige Fahrzeug |
| Wind von Bb, Windseite des anderen in Luv unklar (z. B. nachts) | KVR 12 a iii | Das Fahrzeug mit Wind von Backbord |
| Maschinenfahrzeug und Segler | KVR 18 a iv | Maschinenfahrzeug – außer der Segler behindert ein Fahrzeug, das auf das Fahrwasser angewiesen ist |
| Segler und fischendes Fahrzeug | KVR 18 b iii | Der Segler |
| Jedes Fahrzeug und manövrierbehindertes Schiff | KVR 18 | Alle anderen (Maschine und Segel) |
| Überholen | KVR 13 | Immer der Überholer |
| Im Verkehrstrennungsgebiet | KVR 10 | Fahrzeuge unter 20 m und alle Segler dürfen Maschinenfahrzeuge im Einbahnweg nicht behindern |
Surfbretter sind laut SeeSchStrO keine Fahrzeuge, sondern Sportgeräte – sie müssen allen Fahrzeugen ausweichen (§ 31 SeeSchStrO).


Verkehrstrennungsgebiete (VTG / TSS)
VTG sind von der IMO eingerichtete „Autobahnen“ auf See: Einbahnwege in entgegengesetzter Richtung, getrennt durch eine Trennzone oder Trennlinie. Seewärts der Seeschifffahrtsstraßen sind betonnte Wege und VTG keine Fahrwasser im Sinne der SeeSchStrO – dort gelten die normalen KVR-Ausweichregeln (Ausnahme: enge Fahrwasser nach KVR 9).
- Im Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren und Abstand zur Trennzone halten.
- Möglichst an den Enden ein- und auslaufen; seitlich nur in möglichst spitzem Winkel. An Zu- und Abgängen besonders vorsichtig sein.
- Queren möglichst vermeiden; wenn nötig, mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur Verkehrsrichtung – entscheidend ist die Kielrichtung, nicht der Weg über Grund. So erkennen andere (auch nachts, im Radar) sofort, dass gequert wird.
- Die Trennzone nicht befahren – außer zum Queren, im Notfall oder zum Fischen.
- Wer das VTG nicht nutzt, hält möglichst großen Abstand.
- Küstenverkehrszonen sind nicht für den Durchgangsverkehr. Fahrzeuge unter 20 m, Segler und Fischer dürfen sie aber immer benutzen.

