Das Boot: Ausrüstung, Kennzeichnung, Versicherung
Das Boot muss fahrtüchtig und passend zu Revier und Reisedauer ausgerüstet sein. Die folgende Mindestausrüstung gilt vor allem für See, ist aber vieles davon auch binnen sinnvoll.


Mindestausrüstung
| Nautisch | Sicherheit (Seenotfall) |
|---|---|
| Steuerkompass · Peilkompass/Peileinrichtung · Echolot · aktuelle Papier-Seekarten und/oder elektronisches Kartensystem · Bleistift, Zirkel, Kursdreiecke · Radarreflektor · GMDSS-Seefunkanlage · Verkehrsvorschriften · Schiffstagebuch · Leuchtfeuerverzeichnis, Gezeitentafel, Funkhandbücher · 2 Paddel/Riemen · Werkzeug, Ersatzteile, Reparaturanleitung · Reservekraftstoff und -öl | Rettungswesten · Sicherheitsgurte (Lifebelts) mit Karabiner · Rettungsring mit schwimmfähiger Wurfleine und Leuchte · Seenot-Signalmittel (pyrotechnisch/elektrisch) |
Die Ausrüstung muss zugelassen bzw. CE-gekennzeichnet sein. Im Seebereich trägt sie oft das Steuerrad-Symbol (mit Prüfzahl), im Binnenbereich meist ein Ankersymbol; zusätzlich ist eine GS-Prüfnummer möglich.
Weitere Empfehlungen
Zwei ABC-Feuerlöscher · Pütz oder Lenzpumpe · Anker mit ausreichend Leine/Kette · spritzwassergeschützte Handlampen mit Reserve · Erste-Hilfe-Ausrüstung · Signalkörper (z. B. Ankerball, manövrierunfähig) · Absperrventile an den Tanks · Radio für Wetterberichte · GPS · schwimmfähige Rettungsleine · Rettungsinsel · Bootshaken und Fender · Fernglas, Barometer, Nebelhorn.
AIS – Automatisches Identifikationssystem
- Für Sportboote gibt es AIS Class B – etwa so groß wie ein UKW-Funkgerät.
- Empfängt die Daten anderer AIS-Schiffe und sendet eigene: Position, Kurs und Fahrt alle 30 Sekunden, Name, Rufzeichen und Schiffstyp alle 5 Minuten.
- Für Sportboote freiwillig, bringt aber viel Sicherheit – vor allem bei viel Verkehr und schlechter Sicht.
Rettungswesten
Feststoffwesten (Schaumstoff) schwimmen sofort. Aufblasbare Westen füllen sich per Hand oder automatisch bei Wasserkontakt mit Gas – sie sind handlich und bequem. Eine gute Weste dreht auch eine bewusstlose Person in die Rückenlage und hält Mund und Nase über Wasser. Nur Westen mit CE-Zeichen bzw. Steuerrad-Symbol kaufen und das maximale Körpergewicht beachten.
| Norm DIN EN ISO | Auftrieb | Einsatz |
|---|---|---|
| 12402-5 | 50 N | „Schwimmhilfe“ – nur für Schwimmer in geschützten Gewässern mit Hilfe in der Nähe. Keine echte Rettungsweste! |
| 12402-4 | 100 N | geschützte Gewässer, Binnenreviere |
| 12402-3 | 150 N | meist vollautomatisch; Hochsee mit Ölzeug |
| 12402-2 | 275 N | Hochsee, extreme Bedingungen, schwere Schutzkleidung |



Zusätzliche Ausrüstung für Seetörns
Über die Mindestausrüstung hinaus sind für Fahrten auf offenem Wasser sinnvoll:
- Treibanker mit Leine zum Stabilisieren des Bootes bei schwerem Wetter, dazu Pütz mit Leine und Notpinne.
- Bolzenschneider zum Kappen des Riggs bei Mastbruch, außerdem Weichholzstopfen zum Abdichten von Lecks.
- Feuerlöschdecke, Rauchmelder und ein Gasalarm in der Kajüte.
- Radarreflektor ausreichender Größe, Nebelhorn und wasserdichte Taschenlampe.
- Rettungsboje mit Licht, Rettungsschlinge, Badeleiter und mindestens 30 m Schleppleine mit stabilem Befestigungspunkt.
- Handfunkgerät und Notfall-GPS mit Ersatzbatterien in einer wasserdichten Tasche, dazu ein Wetterempfänger.
Notsender: PLB und EPIRB
- Eine PLB (Personal Locator Beacon) ist ein kleiner Personen-Notsender an der Weste. Löst man ihn aus, sendet er ein Notsignal mit der Position an Satelliten.
- Eine EPIRB ist die fest am Boot montierte Seenotfunkbake. Sie löst sich beim Sinken selbst aus oder wird von Hand aktiviert.
- Bei beiden Geräten Batterie und Ablaufdatum regelmäßig prüfen und einen Funktionstest durchführen. Die Registrierung muss aktuell sein.
- Rettungsweste, Notsender und Bekleidung sollten zusammen am Mann sein, damit man sie im Notfall sofort trägt.
Rettungsinseln
- In Tasche oder Container verpackt, für 4 bis 12 Personen. Unverzichtbar, wo Unterkühlung droht – praktisch in der gesamten Nord- und Ostsee.
- In Deutschland für seegehende Boote empfohlen; Pflicht nur auf Charteryachten im Seebereich und bei manchen Hochseeregatten.
- Normen: ISO 9650-1 für Hochsee, ISO 9650-2 für Küstengewässer (daneben SOLAS-Inseln).
- Handhabung: Leine sofort an einem festen Auge am Boot belegen → Insel unaufgeblasen über Bord → an der Reißleine ziehen → Insel bläst sich auf. Eine Sollbruchstelle verhindert, dass ein sinkendes Boot die Insel mitreißt; nach dem Umsteigen die Leine trotzdem mit dem Messer kappen.
- Griffbereit stauen und regelmäßig von einer autorisierten Firma warten lassen.
Pyrotechnische Signalmittel
Trocken und gut erreichbar lagern, nur im Freien benutzen, nie Kindern überlassen, Bedienungsanleitung beachten. Erwerb und Nutzung erfordern einen Sachkundenachweis (Auskunft: Waffenbehörde, DMYV, DSV).
Empfohlen für alle Fahrtgebiete:
- 1 Behälter, der den waffenrechtlichen Vorgaben entspricht
- 2 orange Rauchfackeln (1 Min.) oder 2 schwimmfähige orange Rauchsignale (4 Min.)
- 2 rote Handfackeln (60 Sek.)
- 8 rote Fallschirmsignalraketen (300 m Steighöhe, 30 Sek.)
- Alternative bis 3 sm Küstenabstand: fachkundefreie Signalgeber mit roten Sternen (mind. 80 m Steighöhe)

Registrierung und Zulassung
Viele Sportboote und Wassermotorräder brauchen für den Verkauf in der EU ein CE-Kennzeichen. Daneben gilt:
| Dokument | Wann? | Wer stellt aus? |
|---|---|---|
| Schiffsattest (Binnen) | Fahrzeuge ab 20 m Länge oder mit L × B × Tiefgang ab 100 m³ | GDWS nach Untersuchung |
| Schiffsbrief (Binnen) | Eintragung ins Binnenschiffsregister Pflicht ab 10 m³ Wasserverdrängung, freiwillig ab 5 m³ | Amtsgericht (Eichschein der GDWS nötig) |
| Schiffszertifikat (See) | Pflicht ab mehr als 15 m Rumpflänge (Seeschiffsregister); berechtigt zur Bundesflagge | Amtsgericht |
| Flaggenzertifikat (See) | für Boote bis 15 m freiwillig – im Ausland oft verlangt | BSH, auf Antrag gegen Gebühr |
Kennzeichnung im Seebereich
- Mit Schiffszertifikat: Name an beiden Bugseiten, Name und Heimathafen am Heck.
- Mit Flaggenzertifikat: Schiffsname und eingetragener Hafen am Heck.
- Wassermotorräder, vermietete Sportboote und Charterboote brauchen ein amtliches Kennzeichen vom WSA (Kfz-Ortskennzeichen des Amtes + Nummer). Vermietete Fahrzeuge zusätzlich mit Name/Sitz des Vermieters, Charterboote auch mit der zulässigen Personenzahl.
- Weitere Kennzeichnungspflichten gibt es auf See nicht.
Kennzeichnung auf Binnenschifffahrtsstraßen
- Ab 20 m: Name (beidseitig und am Heck, von hinten sichtbar), Heimat- oder Registerort sowie die 8-stellige europäische (bzw. 7-stellige amtliche) Schiffsnummer.
- Unter 20 m und Wassermotorräder (Kleinfahrzeuge): amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegel. Das zugehörige Dokument ist an Bord mitzuführen.
- Amtlich: WSA-Kennzeichen, Binnenschiffsregister-Nr. + „B“, Funkrufzeichen/IMO-Nummer, Flaggenzertifikat-Nr. + „F“, Vermietungskennzeichen.
- Amtlich anerkannt: Nummer des Internationalen Bootsscheins (IBS) mit Kennbuchstaben M (DMYV), S (DSV) oder A (ADAC). Der IBS dient auch als Eigentumsnachweis und Reisedokument.
- Ausgenommen von der Kennzeichenpflicht: muskelbetriebene Boote, Segelboote bis 5,50 m, Motorboote bis 2,21 kW (3 PS). Sie brauchen aber außen den Bootsnamen sowie Name und Anschrift des Eigentümers.
Versicherung und Bootscharter
- Für Sportboote besteht keine Versicherungspflicht – man haftet aber für alle schuldhaft verursachten Schäden. Dringend empfohlen: Haftpflicht; sinnvoll: Yacht-Kasko (Total- und Teilschäden am eigenen Boot).
- Meist wird Bareboat gechartert, also ohne Crew. Rechtlich ist das mit der Anmietung eines Mietwagens vergleichbar, nicht mit einer Pauschalreise. Nicht verwechseln mit der Charterbescheinigung!
- Vermietet werden darf nur ein Boot mit Bootszeugnis. Für die Sicherheit sind Schiffsführer, Eigner bzw. Vermieter gemeinsam verantwortlich.
