Entscheidungshilfe nach Gewässer, Antrieb und Motorleistung
Das hängt von drei Dingen ab: wo du fährst (Binnengewässer oder Küste), womit (Motor oder Segel) und wie stark der Motor ist. Bis 11,03 kW (15 PS), bei Elektromotoren bis 7,5 kW, brauchst du auf den Bundeswasserstraßen keinen Führerschein. Darüber brauchst du auf Flüssen, Kanälen und Seen den SBF Binnen und an Nord- und Ostsee den SBF See.
| Du willst … | Das brauchst du |
|---|---|
| ein Motorboot bis 11,03 kW (15 PS) fahren, mit Elektromotor bis 7,5 kW | keinen Führerschein auf den Bundeswasserstraßen, Binnen und an der Küste. Ausnahmen: Rhein und viele Landesgewässer, siehe unten. |
| ein Motorboot über 15 PS auf Flüssen, Kanälen und Seen fahren | SBF Binnen unter Antriebsmaschine |
| ein Motorboot über 15 PS an Nord- oder Ostsee fahren | SBF See |
| mit dem Motorboot binnen und an der Küste fahren | SBF Binnen und SBF See |
| auf den Berliner Gewässern segeln | SBF Binnen unter Segel (ab 14 Jahren), die genauen Wasserstraßen stehen bei führerscheinfrei fahren |
| auf anderen Binnengewässern des Bundes segeln | keinen Führerschein, solange ein Motor an Bord unter der 15-PS-Grenze bleibt |
| an der Küste segeln, ohne Motor | keinen Führerschein vorgeschrieben. Für Charteryachten verlangen Vercharterer meist den SKS. |
| ein Hausboot auf einem Charterrevier mieten | oft nur eine Charterbescheinigung nach Einweisung durch den Vermieter |
| ein UKW-Funkgerät an Bord benutzen | ein Funkzeugnis: SRC, UBI oder LRC |
Boote, die nur mit Muskelkraft bewegt werden, Boote mit höchstens 6 m² Segelfläche und Surfbretter fallen gar nicht unter die Sportbootführerscheinverordnung.
| Führerschein | Mindestalter |
|---|---|
| SBF Binnen unter Antriebsmaschine | 16 Jahre |
| SBF Binnen unter Segel | 14 Jahre |
| SBF See | 16 Jahre |
| SKS | keine eigene Altersgrenze, Voraussetzung ist der SBF See |
Die 15-PS-Grenze gilt auf den Bundeswasserstraßen. Auf dem Rhein brauchst du schon ab 3,68 kW (5 PS) einen Führerschein. Viele Seen in Bayern und Baden-Württemberg sowie der Bodensee sind Landesgewässer mit eigenen Vorschriften, auf dem Bodensee etwa ein eigenes Schifferpatent für Motorboote über 4,4 kW. Wer im Ausland chartert, braucht häufig das internationale Zertifikat ICC, siehe Führerschein im Ausland.
Das Bundesverkehrsministerium hat im Oktober 2025 angekündigt, die Führerscheinpflicht für Segelboote auf den Berliner Gewässern abzuschaffen und die Sonderregel für Elektromotoren durch eine einheitliche Grenze zu ersetzen. Bis zum Inkrafttreten gilt die oben beschriebene Rechtslage, Stand November 2026.
Die amtlichen Gebühren liegen beim SBF Binnen Motor bei 130,78 € und beim SBF See bei 148,38 €, dazu kommen Kurs, ärztliches Zeugnis und Lernmaterial. Alle Beträge stehen in der Kostenübersicht.
Nein, auf den Bundeswasserstraßen nicht. Die Grenze liegt bei 11,03 kW, das sind 15 PS. Erst darüber brauchst du den SBF Binnen oder den SBF See. Auf dem Rhein und auf vielen Landesgewässern gelten strengere Regeln.
Nein. Auf den Seeschifffahrtsstraßen an Nord- und Ostsee brauchst du für Motorboote über 15 PS den SBF See. Umgekehrt gilt der SBF See nicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen.
Auf den Bundeswasserstraßen nur auf bestimmten Berliner Gewässern, dort brauchst du den SBF Binnen unter Segel. An der Küste schreibt die Verordnung für Segelboote ohne Motor keinen Führerschein vor.
Für Motoryachten über 15 PS an der Küste ist der SBF See Pflicht. Für Segelyachten verlangen die meisten Vercharterer zusätzlich den SKS als Nachweis von Erfahrung, im Ausland oft das ICC.
Quellen: Sportbootführerscheinverordnung (SpFV), Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV), ELWIS. Stand: November 2026. Verfasst von Ingmar Neumann. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die amtlichen Texte.