| 18 |
SicherheitsfahrwasserSafety Fairway |
Bereich der von Ankerliegen und Fischerei freigehalten werden muss — für Notfahrten reserviert. |
| 20.1 |
Verkehrstrennungsgebiet (VTG) — TrennzoneTraffic Separation Scheme, traffic separated by separation zone |
Gegenverkehr wird durch eine feste Trennzone (lila/violette Fläche) getrennt. Sportboote queren möglichst rechtwinklig — KVR Regel 10. |
| 20.2 |
VTG — Trennung durch natürliche HindernisseTraffic separated by natural obstructions |
Inseln, Untiefen oder Felsbänke dienen als natürliche Trennzone. Kein lila Trennstreifen nötig. |
| 20.3 |
VTG — mit äußerer TrennzoneWith outer separation zone separating scheme traffic from other traffic |
Zusätzliche äußere Trennzone schützt das VTG gegen Fahrzeuge, die das Schema nicht nutzen. |
| 21 |
VTG — Kreisverkehr mit TrennzoneRoundabout with separation zone |
Verkehr kreist im Uhrzeigersinn um eine zentrale Trennzone. Einfahrt muss Vorfahrt gewähren. |
| 22 |
VTG — mit ÜberquerungsschleusenWith "crossing gates" |
Definierte Überquerungsstellen, an denen der TSS-Querstrom geregelt wird. |
| 23 |
VTG-Kreuzung — ohne ausgewiesenes VorsichtsgebietTSS crossing, without designated precautionary area |
Zwei VTG kreuzen sich — kein förmliches Vorsichtsgebiet. Alle Fahrzeuge müssen besonders vorsichtig sein. |
| 24 |
VorsichtsgebietPrecautionary Area |
Gebiet mit besonders starkem oder unübersichtlichem Verkehr. Alle Fahrzeuge fahren auf höchste Aufmerksamkeit — oft an Kreuzungen mehrerer TSS oder Fährstrecken. |
| 25.1 |
Küstenverkehrszone (ITZ) — mit definierten EndgrenzenInshore Traffic Zone, with defined end limits |
Zone für Kleinfahrzeuge zwischen der Küste und dem VTG. Sportboote dürfen die ITZ nutzen statt dem TSS zu folgen. |
| 25.2 |
Küstenverkehrszone — ohne definierte EndgrenzenInshore Traffic Zone, without defined end limits |
Wie 25.1, aber ohne klar bezeichnete Start-/Endpunkte — verläuft bis zur Küstenlinie. |
| 26.1 |
Empfohlene Verkehrsrichtung — zwischen VTGRecommended direction of traffic flow, between TSS |
Empfehlung für die Verkehrsrichtung in Bereichen zwischen zwei VTG-Abschnitten. |
| 26.2 |
Empfohlene Richtung — für Schiffe ohne TiefwasserrouteRecommended direction for ships not needing deep water route |
Normale Schiffe (geringerer Tiefgang) folgen dieser Empfehlung und überlassen die DW-Route Tiefgangfahrzeugen. |
| 27.1 |
Tiefwasserroute (TW/DW) — als Teil einer EinbahnstraßeDeep Water Route (DW), as part of one-way traffic lane |
Für Schiffe mit großem Tiefgang reservierter Bereich innerhalb eines Einbahnfahrstreifens. DW = Deep Water. Sportboote meiden diese Route. |
| 27.2 |
Zweirichtungs-Tiefwasserroute — mit MindesttiefeTwo-way deep water route, with minimum depth stated |
DW-Route für Zwei-Richtungs-Verkehr. Die Mindesttiefe (z.B. DW 22,5m) ist angegeben — nur für Schiffe bis zu diesem Tiefgang. |
| 27.3 |
TW-Route — Mittellinie als empfohlene StreckeDeep water route, centerline as recommended one-way or two-way track |
Nur die Mittellinie der DW-Route ist als empfohlener Kurs ausgewiesen. |
| 28.1 |
Empfohlene Route — Ein- und ZweirichtungRecommended route, one-way and two-way (often marked by centerline buoys) |
Empfohlene Route, häufig durch Fahrwassertonnen auf der Mittellinie markiert. Kein absolutes Gebot — Abweichung erlaubt. |
| 28.2 |
Zweirichtungsroute mit EinbahnabschnittenTwo-way route, with one-way sections |
Die Route ist überwiegend Zweirichtung, an engen Stellen (z.B. Hafeneinfahrt) jedoch vorübergehend Einbahn. |
| 29.1 |
Zu umfahrendes Gebiet (ATBA) — um NavigationshilfeArea to be Avoided (ATBA), around navigational aid |
Bereich rund um ein wichtiges Navigationszeichen (Tonne, Leuchtturm), der nicht befahren werden soll — Kollisionsgefahr. |
| 29.2 |
Zu umfahrendes Gebiet — wegen StrandungsgefahrArea to be Avoided, e.g. because of danger of stranding |
Bereich, der wegen besonderer Strandungs- oder Kollisionsgefahr gemieden werden soll. Durchfahrt rechtlich nicht verboten, aber stark untersagt. |