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INT 1 · Kapitel H / I / G · Areas & Routes

🗺️ Gebiete & Verkehrswege

Verkehrstrenngebiete, Sperrgebiete, Naturschutz, Kabel, Pipelines und internationale Grenzen in Seekarten.

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Verkehrsregelungsmaßnahmen (INT 1 · Kap. M)

Examples of Routing Measures
Die folgende Grafik zeigt alle normierten Verkehrsregelungsmaßnahmen nach INT 1. Jede Maßnahme ist mit ihrer Referenznummer versehen — dieselben Nummern erscheinen auf amtlichen Seekarten weltweit.
INT 1 · Kapitel M — Verkehrsregelungsmaßnahmen (Routing Measures)  ·  Quelle: U.S. Chart No. 1 / INT 1 (Public Domain, NGA)
Verkehrsregelungsmaßnahmen INT 1 — Routing Measures Übersicht
Nr. Bezeichnung (Deutsch) Erklärung für die Praxis
18 SicherheitsfahrwasserSafety Fairway Bereich der von Ankerliegen und Fischerei freigehalten werden muss — für Notfahrten reserviert.
20.1 Verkehrstrennungsgebiet (VTG) — TrennzoneTraffic Separation Scheme, traffic separated by separation zone Gegenverkehr wird durch eine feste Trennzone (lila/violette Fläche) getrennt. Sportboote queren möglichst rechtwinklig — KVR Regel 10.
20.2 VTG — Trennung durch natürliche HindernisseTraffic separated by natural obstructions Inseln, Untiefen oder Felsbänke dienen als natürliche Trennzone. Kein lila Trennstreifen nötig.
20.3 VTG — mit äußerer TrennzoneWith outer separation zone separating scheme traffic from other traffic Zusätzliche äußere Trennzone schützt das VTG gegen Fahrzeuge, die das Schema nicht nutzen.
21 VTG — Kreisverkehr mit TrennzoneRoundabout with separation zone Verkehr kreist im Uhrzeigersinn um eine zentrale Trennzone. Einfahrt muss Vorfahrt gewähren.
22 VTG — mit ÜberquerungsschleusenWith "crossing gates" Definierte Überquerungsstellen, an denen der TSS-Querstrom geregelt wird.
23 VTG-Kreuzung — ohne ausgewiesenes VorsichtsgebietTSS crossing, without designated precautionary area Zwei VTG kreuzen sich — kein förmliches Vorsichtsgebiet. Alle Fahrzeuge müssen besonders vorsichtig sein.
24 VorsichtsgebietPrecautionary Area Gebiet mit besonders starkem oder unübersichtlichem Verkehr. Alle Fahrzeuge fahren auf höchste Aufmerksamkeit — oft an Kreuzungen mehrerer TSS oder Fährstrecken.
25.1 Küstenverkehrszone (ITZ) — mit definierten EndgrenzenInshore Traffic Zone, with defined end limits Zone für Kleinfahrzeuge zwischen der Küste und dem VTG. Sportboote dürfen die ITZ nutzen statt dem TSS zu folgen.
25.2 Küstenverkehrszone — ohne definierte EndgrenzenInshore Traffic Zone, without defined end limits Wie 25.1, aber ohne klar bezeichnete Start-/Endpunkte — verläuft bis zur Küstenlinie.
26.1 Empfohlene Verkehrsrichtung — zwischen VTGRecommended direction of traffic flow, between TSS Empfehlung für die Verkehrsrichtung in Bereichen zwischen zwei VTG-Abschnitten.
26.2 Empfohlene Richtung — für Schiffe ohne TiefwasserrouteRecommended direction for ships not needing deep water route Normale Schiffe (geringerer Tiefgang) folgen dieser Empfehlung und überlassen die DW-Route Tiefgangfahrzeugen.
27.1 Tiefwasserroute (TW/DW) — als Teil einer EinbahnstraßeDeep Water Route (DW), as part of one-way traffic lane Für Schiffe mit großem Tiefgang reservierter Bereich innerhalb eines Einbahnfahrstreifens. DW = Deep Water. Sportboote meiden diese Route.
27.2 Zweirichtungs-Tiefwasserroute — mit MindesttiefeTwo-way deep water route, with minimum depth stated DW-Route für Zwei-Richtungs-Verkehr. Die Mindesttiefe (z.B. DW 22,5m) ist angegeben — nur für Schiffe bis zu diesem Tiefgang.
27.3 TW-Route — Mittellinie als empfohlene StreckeDeep water route, centerline as recommended one-way or two-way track Nur die Mittellinie der DW-Route ist als empfohlener Kurs ausgewiesen.
28.1 Empfohlene Route — Ein- und ZweirichtungRecommended route, one-way and two-way (often marked by centerline buoys) Empfohlene Route, häufig durch Fahrwassertonnen auf der Mittellinie markiert. Kein absolutes Gebot — Abweichung erlaubt.
28.2 Zweirichtungsroute mit EinbahnabschnittenTwo-way route, with one-way sections Die Route ist überwiegend Zweirichtung, an engen Stellen (z.B. Hafeneinfahrt) jedoch vorübergehend Einbahn.
29.1 Zu umfahrendes Gebiet (ATBA) — um NavigationshilfeArea to be Avoided (ATBA), around navigational aid Bereich rund um ein wichtiges Navigationszeichen (Tonne, Leuchtturm), der nicht befahren werden soll — Kollisionsgefahr.
29.2 Zu umfahrendes Gebiet — wegen StrandungsgefahrArea to be Avoided, e.g. because of danger of stranding Bereich, der wegen besonderer Strandungs- oder Kollisionsgefahr gemieden werden soll. Durchfahrt rechtlich nicht verboten, aber stark untersagt.
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Verkehrstrenngebiete (TSS)

H 1–20
Traffic Separation Schemes (TSS) sind IMO-anerkannte Einbahnstraßen auf See. Sie trennen entgegenkommenden Großschiffsverkehr in stark befahrenen Gewässern. Sportboote müssen TSS beachten, dürfen sie queren (möglichst rechtwinklig) aber sollten die Fahrtstreifen meiden. Rechtliche Grundlage: KVR Regel 10.
TRENNZONE (Separation Zone) Fahrtstreifen Ost → ← Fahrtstreifen West

Schematische Darstellung eines Verkehrstrenngebietes (TSS) — in der Seekarte mit violetten/magenta Grenzen

SymbolBezeichnungKVR-Pflicht für Sportboote
TSSVerkehrstrenngebietQueren: so direkt wie möglich, ca. 90°. Längsfahrt nur im äußersten Notfall
Separation ZoneTrennzone (Mittelstreifen)Befahren verboten. Einfahren nur bei Notfall oder Ankerplatz darin
ITZ (Inshore TZ)KüstenverkehrszoneSpeziell für kleine Fahrzeuge — erlaubt wenn TSS unzumutbar
Precautionary AreaVorsichtsgebietKreuzungspunkt mehrerer Verkehrswege — hohe Aufmerksamkeit
RoundaboutKreisverkehrVerkehr läuft im Uhrzeigersinn um die Trennzone
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Sperrgebiete & Schutzgebiete

I 1–30
KürzelBezeichnungBedeutung & Einschränkung
Prohib. AreaSperrgebietBefahren verboten (militärisch, nuklear etc.) — stets aktiv
Firing areaSchießgebietNur bei aktiven Übungen gesperrt. Zeiten in NtM, NfS oder per Funk ansagen
MPA / Nature Res.NaturschutzgebietAnkern, Tauchen, Fischen oft verboten. Regeln vor Ort beachten
Submarine areaTauchgebiet U-BooteU-Boot-Betrieb möglich — Ausweichen, keine Taucher
Spoil groundVerklappungsgebietBereich für Baggergut-Entsorgung — kein Ankern, Grundmaterial unregelmäßig
Hist. WreckHistorisches WrackKulturgüterschutz — Tauchen/Ankern verboten
AquacultureAquakultur/FischzuchtNetze, Käfige, Leinen — Einfahren verboten, Kollisionsgefahr
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Kabel, Leitungen & Rohre

G 30–40 / I 20
Submarine Kabel und Pipelines verlaufen oft quer durch Fahrwasser. Das Ankern über oder in der Nähe von Kabeln ist extrem gefährlich — beschädigte Datenkabel verursachen Schäden in Millionenhöhe. Kabel-Symbole zeigen eine gestrichelte oder gepunktete Linie mit dem Zusatz Cable oder Pipe.
SymbolBezeichnungAnker-Regelung
Cable (gestrichelt)Submarine KabelAnkern streng verboten — Anker mit rotem Kreuz daneben
Power CableStarkstromkabelLebensgefahr bei Beschädigung! Ankerverbot mit Sicherheitsabstand
PipelineRohrleitungGas, Öl oder Abwasser — Ankern verboten, keine Taucherarbeiten
SewerAbwasserleitungAnkern verboten
OutfallEinleitungsstelleWasserqualität beachten, kein Ankern
Recommended trackEmpfohlene RouteGepunktete Linie mit Pfeil — Empfehlung, keine Pflicht für Sportboote
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Grenzen & Zuständigkeitsbereiche

I 30–45
SymbolBezeichnungBedeutung für Sportbootfahrer
━ · ━ (lang-kurz)Internationale GrenzeStaatsgrenze; Einreisepflicht, Zoll, Flaggenrecht
─ ─ ─ (lang)Hoheitsgewässer 12 smKüstenstaat hat volle Hoheit — Gesetze des Staates gelten
· · · · (kurz)AWZ-Grenze 200 smAusschließliche Wirtschaftszone — Fischerei und Ressourcen geregelt
Customs (grün)Zollgrenze / EinklarierungspflichtEinlaufpflicht im ersten Hafen, Q-Flagge setzen
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Offshore-Anlagen

G 1–25
Symbol / KürzelBezeichnungHinweis
PlatformÖlplattform / BohrinselSicherheitszone 500 m — Einfahrt verboten. Rote Befeuerung (Fl.R)
FPSOSchwimmende ProduktionsanlageVerankert, aber positionierbar; Sicherheitszone beachten
WellheadBohrkopf (auf Meeresgrund)Fester Aufbau am Boden; kein Ankern in der Nähe
Wind FarmOffshore-WindparkDurchfahrt verboten; Befeuerung in der Nacht beachten
Rec(overy)Mess- und ForschungsanlageMeist verankert; Befeuerung wie Sonderzeichen (Fl.Y)