Nautik-Trainer

🌍 Mit dem Bootsführerschein ins Ausland

Wer im Urlaub ein Boot chartern oder mit dem eigenen Boot ins Ausland fahren will, wird oft nach dem ICC gefragt, dem „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“. Es beruht auf der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE).

Das ICC in Deutschland

  • In Deutschland ist das Bundesministerium für Verkehr zuständig. Anerkannte Aussteller sind der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) und der Deutsche Segler-Verband (DSV).
  • Wer einen amtlichen Befähigungsnachweis wie den Sportbootführerschein hat, kann das ICC auf Antrag ohne neue Prüfung bekommen. Alle anderen brauchen eine bestandene Prüfung.
  • Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 16 Jahren, die körperliche und geistige Eignung, insbesondere ausreichendes Seh- und Hörvermögen, und der Nachweis der Befähigung.
  • Die Prüfung richtet sich nach den Gewässern: für Binnengewässer insbesondere die europäischen Binnenschifffahrtsregeln CEVNI, für Küstengewässer die Kollisionsverhütungsregeln und die Betonnung.

Welche Staaten die Resolution Nr. 40 anwenden

Wenden die Resolution an (22)

Belarus, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei, Südafrika, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich

Wenden sie nicht an (6)

Frankreich, Italien, Moldau, Polen, Russland, Vereinigte Staaten

Auch in Staaten, die die Resolution nicht anwenden, wird das ICC in der Praxis oft als Nachweis akzeptiert, etwa von Vercharterern. Einen Anspruch darauf gibt es dort aber nicht. Verbindlich ist immer die Auskunft der Behörden des Reiselandes und des Vercharterers. Viele beliebte Reviere wie Spanien, Griechenland oder Dänemark stehen nicht in der Liste. Dort gelten eigene Regeln.

Umgekehrt: Gäste aus dem Ausland in Deutschland

Wer im Ausland wohnt und sich höchstens ein Jahr in Deutschland aufhält, braucht keinen deutschen Sportbootführerschein, wenn im Wohnsitzstaat für dieses Boot keiner verlangt wird. Verlangt der Wohnsitzstaat einen Befähigungsnachweis oder wendet er die Resolution Nr. 40 an, braucht die Person diesen Nachweis oder ein ICC für das jeweilige Gewässer.

Geplante Änderungen

Das Bundesverkehrsministerium hat im Oktober 2025 eine Neuordnung angekündigt: Anerkannte Befähigungsnachweise der Verbände sollen den amtlichen Sportbootführerschein ersetzen und zugleich als ICC gelten, im Wesentlichen nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2028. Bei Redaktionsschluss war die Neuregelung auf ELWIS noch nicht veröffentlicht. Pressemitteilung des Ministeriums

Passend dazu: Führerscheinfrei Boot fahren · Übersicht der Sportbootführerscheine · Schleusen in Europa