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Sportseeschifferschein (SSS): Prüfung, Voraussetzungen und Prüfungsstoff

Der Sportseeschifferschein ist der nächste Schritt nach dem SKS. Er ist der amtliche Befähigungsnachweis zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel in küstennahen Seegewässern. Hier findest du die Voraussetzungen, den Ablauf der Prüfung, die Bewertung und den vollständigen amtlichen Prüfungsstoff.

So bereitest du dich hier vor

Neu: SSS-Übungsbögen mit 9 Bögen Schifffahrtsrecht (KVR, SeeSchStrO, Umweltschutz, Radarplotten) und 6 Bögen Wetterkunde im Stil der schriftlichen Prüfung, jeweils mit Musterlösung. Es sind eigene Übungsaufgaben, keine Originalprüfungen.

Das Wissen aus dem SKS bildet die Basis. Beim SSS kommen vor allem Gezeitenrechnung, Radar und Radarplotten, Stabilität, Notfallorganisation, Schwerwetter und regionale Wettererscheinungen in größerer Tiefe hinzu.

Kein amtlicher Fragenkatalog: Für den SSS wird, anders als für SBF und SKS, kein Fragenkatalog veröffentlicht. Die Prüfungsaufgaben stellt die Prüfungskommission. Verbindlich ist der Prüfungsstoff der Durchführungsrichtlinien (unten).

Voraussetzungen

Erforderlich ist der Sportbootführerschein See und zusätzlich einer der folgenden Nachweise:

Die Seemeilen müssen auf Yachten im Seebereich zurückgelegt sein, also auf Hoher See, in küstennahen Seegewässern oder in Küstengewässern einschließlich der Seeschifffahrtsstraßen, und werden auf dem vorgesehenen Vordruck nachgewiesen. Der Schein wird für die Antriebsart „Antriebsmaschine“ oder „Antriebsmaschine und unter Segel“ erteilt.

Die theoretische Prüfung

Fächer4 schriftliche Prüfungen
Punkte je Fachhöchstens 40
Bestanden ab65 % (26 Punkte)
Mündliche Ergänzungbei 55 bis unter 65 %
PrüfungsfachBearbeitungszeitHöchstpunktzahl
Navigation120 Minuten40
Seemannschaft45 Minuten40
Schifffahrtsrecht60 Minuten40
Wetterkunde45 Minuten40

Die praktische Prüfung

Termine, Prüfer und Fristen

Amtlicher Prüfungsstoff der theoretischen Prüfung

Wortlaut nach Anlage 1 der Durchführungsrichtlinien Sportsee-/Sporthochseeschifferschein:

1 Navigation (höchstens 40 Punkte)

  • 1.1 Gebrauch und Berichtigung von Seekarten und weiterer nautischer Veröffentlichungen unter Berücksichtigung von Kapitel V des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)
  • 1.2 Kurs- und Peilungsverwandlung
  • 1.3 Terrestrische Schiffsortsbestimmung einschließlich Wegpunktnavigation
  • 1.4 Stromnavigation
  • 1.5 Terrestrische Kompasskontrolle
  • 1.6 Gezeitenkunde: 1.6.1 Aufbau und Gebrauch von Gezeitentafeln und Gezeitenstromatlanten; 1.6.2 Lotungsbeschickung; 1.6.3 Passieren einer Barre, Trockenfallen
  • 1.7 Elektronische Navigation: 1.7.1 Satelliten-gestütztes Funknavigationsverfahren (z. B. GPS): Anwendungsmöglichkeiten und Zuverlässigkeit; 1.7.2 Radar: Darstellungsarten, Störungen des Radarbildes, Radarreflektoren, Racon; 1.7.3 Zusammenwirken elektronischer Navigationsgeräte (NMEA Schnittstelle), Möglichkeiten und Risiken; 1.7.4 Elektronischer Kartenplotter, elektronische Seekarte (ECDIS = Electronic Chart Display and Information System); 1.7.5 Aufbau und Gebrauch des automatischen Identifizierungssystems AIS

2 Schifffahrtsrecht (höchstens 40 Punkte)

  • 2.1 Allgemeines: 2.1.1 Schiffspapiere; 2.1.2 Logbuchführung; 2.1.3 Ausrüstungspflicht (Seekarten, Seebücher und navigatorische und sonstige Sicherheitsausrüstung); 2.1.4 Besetzung des Schiffes
  • 2.2 Seeverkehrsrecht: 2.2.1 Kollisionsverhütungsregeln (KVR) in der jeweils geltenden Fassung einschließlich Radarplotten; 2.2.2 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der jeweils geltenden Fassung (§§ 1 bis 35, § 37) und nationale Ergänzungsvorschriften soweit die Sportschifffahrt betroffen ist; Hinweise auf nationale Ergänzungsvorschriften anderer Staaten zu den KVR
  • 2.3 Verordnung über die Sicherung der Seefahrt
  • 2.4 Seeunfalluntersuchung (BSU, Seeämter)
  • 2.5 Umweltschutz (MARPOL-Übereinkommen: Sondergebiete, Protokoll I; Helsinki-Übereinkommen)
  • 2.6 Die Verantwortung des Schiffsführers für Schiff und Besatzung, Rechtsstellung von Schiff und Besatzung in ausländischen Häfen: 2.6.1 verkehrsrechtlich einschließlich Schiffsführung und Wachdienst; 2.6.2 strafrechtlich; 2.6.3 zivilrechtlich
  • 2.7 Sicherheit der an Bord befindlichen Personen
  • 2.8 Seenot- und Sicherheitsfunkdienst

3 Wetterkunde (höchstens 40 Punkte)

  • 3.1 Allgemeine Begriffe aus der Wetterkunde
  • 3.2 Wolkenformen
  • 3.3 Druckgebilde
  • 3.4 Regionale Wettererscheinungen (Mistral, Bora usw.)
  • 3.5 Auswerten von Seewetterberichten/Wetterfax/Wetterkarten
  • 3.6 Wichtige Wetterregeln
  • 3.7 Nebel
  • 3.8 Seegang
  • 3.9 Meteorologische Begriffe und Messgeräte

4 Seemannschaft (höchstens 40 Punkte)

  • 4.1 Die Yacht (Konstruktion, Bau, ggf. Rigg und Ausrüstung)
  • 4.2 Seetüchtigkeit
  • 4.3 Stabilität
  • 4.4 Schwimmfähigkeit (Auftrieb, Verschlusszustand, Seeschlag, Wassereinbruch)
  • 4.5 Organisation an Bord
  • 4.6 Sicherheitsausrüstung einschließlich Funk (Anwendung und Gebrauch)
  • 4.7 Sicherheitsdienst (Sicherheitsrolle, Brandabwehr und Leckabwehr)
  • 4.8 Notfallmaßnahmen bei Havarie, Kollision, Seenot, Mensch-über-Bord
  • 4.9 Hilfeleistung, Suche und Rettung im Seenotfall
  • 4.10 Maßnahmen bei Unfällen und Unterkühlung: Erste-Hilfe-Maßnahmen, Erstbehandlung, funkärztliche Beratung
  • 4.11 Manövrierkunde (unter Segel und unter Motor)
  • 4.12 Ankermanöver
  • 4.13 Manövrierverhalten von Seeschiffen (Einschätzen von Drehkreisen, Stoppstrecken, Voraussicht)
  • 4.14 Fahren in schwerem Wetter

Und danach: der Sporthochseeschifferschein (SHS)

Häufige Fragen zum SSS

Gibt es einen amtlichen Fragenkatalog für den SSS?

Nein. Anders als beim SBF und beim SKS wird für den Sportseeschifferschein kein Fragenkatalog veröffentlicht. Die Prüfungsaufgaben stellt die Prüfungskommission. Verbindlich ist der Prüfungsstoff aus den Durchführungsrichtlinien, den wir unten vollständig aufführen.

Welche Voraussetzungen brauche ich für den SSS?

Den Sportbootführerschein See und zusätzlich entweder den SKS mit mindestens 700 Seemeilen auf Yachten im Seebereich nach dessen Erwerb, oder mindestens 1.000 Seemeilen im Seebereich nach dem SBF See, davon mindestens 500 vor der theoretischen Prüfung als Wachführer oder dessen Vertreter.

Wann ist die theoretische Prüfung bestanden?

In jedem der vier Fächer sind höchstens 40 Punkte erreichbar. Bestanden ist ein Fach mit mindestens 65 Prozent, also 26 Punkten. Wer 55 Prozent, aber keine 65 Prozent erreicht, kann das Fach in einer mündlichen Ergänzungsprüfung von höchstens 15 Minuten noch bestehen.

Muss ich alle Fächer an einem Tag ablegen?

Nein. Die theoretische Prüfung kann in Teilprüfungen abgelegt werden, die innerhalb von 24 Monaten bestanden sein müssen. Theorie und Praxis zusammen müssen innerhalb von 36 Monaten bestanden sein.

Ist der SSS Pflicht?

Für das private Führen einer Yacht ist der SSS nicht vorgeschrieben. Er ist ein amtlicher Befähigungsnachweis für Yachten in küstennahen Seegewässern und wird von Vercharterern, Versicherern und für manche Tätigkeiten an Bord verlangt.

Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung (§ 6) und Durchführungsrichtlinien Sportsee-/Sporthochseeschifferschein, veröffentlicht auf ELWIS. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die amtlichen Texte.