Allgemeines
Schein | Einsatzbereich | Wer kassiert die Gebühren |
Sportbootführerschein (SBF) See | Amtlich vorgeschrieben zum Führen von motorisierten Sportbooten mit mehr als 11,03 kW (15 PS) auf den Seeschifffahrtsstraßen. | DSV |
Sportbootführerschein (SBF) Binnen | Amtlich vorgeschrieben zum Führen von motorisierten Sportbooten mit mehr als 11,03 kW (15 PS) auf den Binnenschifffahrtsstraßen.Bis 20 m Länge | DSV |
Sportküstenschifferschein (SKS) | Empfohlener amtlicher Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste auf allen Meeren. Besitz des SBF-See wird vorausgesetzt | DSV |
Sportseeschifferschein (SSS) | Empfohlener amtlicher Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meer bis 300 Seemeilen und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer; vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, die gewerblichen Ausbildungszwecken dienen | DSV |
Sporthochseeschifferschein (SHS) | Empfohlener amtlicher Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt; Vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden. Der Besitz des Sportseeschifferscheins (SSS) wird dabei vorausgesetzt | DSV |
Sportpatent für den Rhein | Vorgeschrieben für Sportfahrzeuge zwischen 20 Meter und 25 Meter Länge für die Fahrt auf dem Rhein | WSD Südwest |
Sportschifferzeugnis | Wird auf allen anderen Binnenschifffahrtsstraßen außer dem Rhein zum Führen eines Sportfahrzeuges zwischen 15 Meter und 25 Meter Länge benötigt | Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA) |
Schifferpatent für den Bodensee, Kat. A (Motor) | Erforderlich für nicht gewerblich geführte Fahrzeuge mit Maschinenantrieb von mehr als 4,4 kW Leistung auf dem Bodensee; wird vom DMYV anerkannt und in den Binnenschein umgeschrieben | Für die Prüfung zuständige Landratsämter |
Schifferpatent für den Bodensee, Kat. D (Segel) | Erforderlich für Segelboote mit mehr als 12 qm Segelfläche auf dem Bodensee | Für die Prüfung zuständige Landratsämter |
Seefunk LRC | Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. Das LRC ist international und zeitlich unbefristet gültig. | DSV/ DMYV |
Seefunk SRC | Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten. Das SRC International und zeitlich unbefristet gültig | DSV/ DMYV |
Binnenschifffahrtsfunkzeugnis UBI | Amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Das UBI ist international und zeitlich unbefristet gültig. | DSV/ DMYV |
Fachkundenachweis für Seenotsignalmitte (FKN) | Der Fachkundenachweis berechtigt zum Erweb und Transport von Seenot- Signalmitteln | DSV/ DMYV |
Schiffszertifikat (See) | Urkunde über die Eintragung in das Register für Seeschiffe und über die Pflicht, die deutsche Flagge zu führen. Gilt als Nachweis über das Schiffseigentum und sonstige rechtliche Verhältnisse (wie z.B. Schiffshypothek). Vorgeschrieben für Schiffe von mehr als 15 Meter Länge | Das Amtsgericht, welches das Seeschiffsregister führt |
Schiffsbrief (Binnen) | Vorgeschrieben für Binnenschiffe mit einer Wasserverdrängung von 10 Kubikmeter und mehr. Wahlweise auch für Binnenschiffe mit einer Wasserverdrängung ab 5 Kubikmeter | Das Amtsgericht, das das Binnenschiffsregister führt |
Internationaler Bootsschein (IBS) | International anerkannter Eigentumsnachweis, der auch als Reisedokument gilt. Der IBS gilt bei der Binnenschifffahrt als amtlich anerkanntes Kennzeichenausweis. | ADAC, DMYV, DSV |
Flaggenzertifikat (BSH) (8 Jahre gültig) | Weist die Berechtigung zur Führung der DE-Flagge bei Schiffen nach, die kleiner als 5 Meter sind und nicht ins Schiffsregister eingetragen wurden. Das Zertifikat enthält das Kennzeichen | BSH |
Schiffsmessbrief (BSH) | Voraussetzung für eine Eintragung von Schiffen in ein Seeschiffsregister. Die Registereintragungspflicht besteht bei einer Rumpflänge über 15 Meter | BSH |
Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen (Wasser- und Schifffahrtsämter) | Enthält das Kennzeichen des Schiffes nach der Kennzeichnungsverordnung Binnen. Kennzeichen sind für alle Boote auf Binnenschifffahrtsstraßen mit mehr als 20 Meter Länge vorgeschrieben und für alle Motorboote ab 3 PS. | Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA) |
Führerscheinbestimmungen anderer Länder.
Im führerscheinpflichtigen Ausland wird der amtliche deutsche Sportbootführerschein See oder Binnen verlangt, je nach Fahrtgebiet, der in Deutschland zum Befahren vergleichbarer Gebiete erforderlich ist.
Dänemark
für Segel- und Motorboote bis 20 Bruttoregistertonnen ist kein Bootsführerschein erforderlich.
Finnland
Alle Wassersportfahrzeuge unterliegen keiner Führerscheinpflicht.
Schweden
Ein Sportbootführerschein ist empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben.
Holland
Führerscheinpflicht für Wasserfahrzeuge bei einer Länge von 15 Meter und mehr und für Motorboote bereits bei einer Länge von weniger als 15 Metern, wenn sie eine Geschwindigkeit von 20 km/h und mehr erreichen können. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Wenn das Motorboote kürzer als 7 Meter ist und die Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h nicht überschritten wird, beträgt das Mindestalter 12 Jahre. Für Segelboote von weniger als 7 Meter Länge und für Ruderboote besteht kein Mindestalter. Für schnelle Motorboote beträgt das Mindestalter 18 Jahre.Der deutsche Sportbootführerschein See wird auf allen niederländischen Gewässern anerkannt. Auf Binnenschifffahrtsstraßen werden mit Ausnahme Ijsselmeer, Oosterschelde, Westerschelde, Ems, Waddenzee, Dollard-Markermeer der SBF-Binnen und das Sportschifferzeugnis anerkannt. Schifferpatent / Sportpatent werden auf dem Rhein, Pannerdensch Kanal, Waal, und Lek anerkannt. Je nach Fahrtgebiet werden SRC, LRC und UBI anerkannt.
Italien
Ab 30 kW (40,8 PS) sind bis sechs Seemeilen führerscheinfrei, darübe hinaus führerscheinpflicht, unabhängig der Maschinenleistung. Die deutschen Sportbootführerscheine SBF-See und SBF-Binnen werden anerkannt. Ebenso anerkannt: Der Motorbootführerscheine für die Binnenfahrt A und der A-Segelschein des DSV mit Zusatz „Segelboot und Hilfsmotor“ (ausgestellt bis zum 1. April 1989)
SRC, LRC, UBI sind je nach Funkanlage erforderlich. Der IBS wird auf allen Gewässern anerkannt. In Italien gelten für die Sicherheitsausrüstung an Bord bestimmte Vorschriften. Daher wird deutschen Skippern im Urlaub dort empfohlen, das „Certificato“ zu bestellen. Dort wird bescheinigt, dass in Deutschland keine gesetzlichen Ausrüstungsvorschriften existieren und das Boot nur mit der im „Certificato“ gelisteten Mindestausrüstung ausgerüstet sein muß.
Kroatien
Für jedes motorbetriebene Boot ist ein Führerschein erforderlich. Für kleine Boote der Schein der Kategorie A (motorisierte Boote bis 7 Meter Länge und bis 15 kW) bis 6 Seemeilen Entfernung zur Küste. Für Schiffe, die diese Daten ( Länge oder Leistung) überschreiten, ist der Schein Kategorie B erforderlich. Ausländer können einen kroatischen Bootsführerschein einschließlich UKW-Sprechfunkzeugnis erwerben, was nur in Kroatien gilt, ausserhalb nicht anerkannt. Eine Umschreibung in deutsche Lizenzen ist nicht möglich. Die Funkscheine SRC, LRC ) je nach Funkanlage an Bord und der IBS sind erforderlich.
Großbritanien
Hier besteht keine Führerscheinpflicht. Es können jedoch beispielsweise von der RYA Zertifikate erworben werden, die nach Fahrtgebieten unterschieden werden. Der Yachtmaster Offshore oder der Yachtmaster Ocean werden für eine gewerbsmäßige Tätigkeit auf Booten verlangt.
USA
Hier besteht keine Führerscheinpflicht. Lediglich Segler, die ein Charterschiff gewerblich führen, brauchen eine von der US-Coastguard ausgestellte sogenannte Captain´s License.