Themen dieses Kurses

  • Allgemeines

    ScheinEinsatzbereichWer kassiert die Gebühren
    Sportbootführerschein (SBF) SeeAmtlich vorgeschrieben zum Führen von motorisierten Sportbooten mit mehr als 11,03 kW (15 PS) auf den Seeschifffahrtsstraßen.DSV
    Sportbootführerschein (SBF) BinnenAmtlich vorgeschrieben zum Führen von motorisierten Sportbooten mit mehr als 11,03 kW (15 PS) auf den Binnenschifffahrtsstraßen.Bis 20 m LängeDSV
    Sportküstenschifferschein (SKS)Empfohlener amtlicher Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste auf allen Meeren. Besitz des SBF-See wird vorausgesetztDSV
    Sportseeschifferschein (SSS)Empfohlener amtlicher Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meer bis 300 Seemeilen und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer; vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, die gewerblichen Ausbildungszwecken dienenDSV
    Sporthochseeschifferschein (SHS)Empfohlener amtlicher Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt; Vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden. Der Besitz des Sportseeschifferscheins (SSS) wird dabei vorausgesetztDSV
    Sportpatent für den RheinVorgeschrieben für Sportfahrzeuge zwischen 20 Meter und 25 Meter Länge für die Fahrt auf dem RheinWSD Südwest
    SportschifferzeugnisWird auf allen anderen Binnenschifffahrtsstraßen außer dem Rhein zum Führen eines Sportfahrzeuges zwischen 15 Meter und 25 Meter Länge benötigtWasser- und Schifffahrtsämter (WSA)
    Schifferpatent für den Bodensee, Kat. A (Motor)Erforderlich für nicht gewerblich geführte Fahrzeuge mit Maschinenantrieb von mehr als 4,4 kW Leistung auf dem Bodensee; wird vom DMYV anerkannt und in den Binnenschein umgeschriebenFür die Prüfung zuständige Landratsämter
    Schifferpatent für den Bodensee, Kat. D (Segel)Erforderlich für Segelboote mit mehr als 12 qm Segelfläche auf dem BodenseeFür die Prüfung zuständige Landratsämter
    Seefunk LRCAmtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. Das LRC ist international und zeitlich unbefristet gültig.DSV/ DMYV
    Seefunk SRCAmtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten. Das SRC International und zeitlich unbefristet gültigDSV/ DMYV
    Binnenschifffahrtsfunkzeugnis UBIAmtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Das UBI ist international und zeitlich unbefristet gültig.DSV/ DMYV
    Fachkundenachweis für Seenotsignalmitte (FKN)Der Fachkundenachweis berechtigt zum Erweb und Transport von Seenot- SignalmittelnDSV/ DMYV
    Schiffszertifikat (See)Urkunde über die Eintragung in das Register für Seeschiffe und über die Pflicht, die deutsche Flagge zu führen. Gilt als Nachweis über das Schiffseigentum und sonstige rechtliche Verhältnisse (wie z.B. Schiffshypothek). Vorgeschrieben für Schiffe von mehr als 15 Meter LängeDas Amtsgericht, welches das Seeschiffsregister führt
    Schiffsbrief (Binnen)Vorgeschrieben für Binnenschiffe mit einer Wasserverdrängung von 10 Kubikmeter und mehr. Wahlweise auch für Binnenschiffe mit einer Wasserverdrängung ab 5 KubikmeterDas Amtsgericht, das das Binnenschiffsregister führt
    Internationaler Bootsschein (IBS)International anerkannter Eigentumsnachweis, der auch als Reisedokument gilt. Der IBS gilt bei der Binnenschifffahrt als amtlich anerkanntes Kennzeichenausweis.ADAC, DMYV, DSV
    Flaggenzertifikat (BSH) 
    (8 Jahre gültig)
    Weist die Berechtigung zur Führung der DE-Flagge bei Schiffen nach, die kleiner als 5 Meter sind und nicht ins Schiffsregister eingetragen wurden. Das Zertifikat enthält das KennzeichenBSH
    Schiffsmessbrief (BSH)Voraussetzung für eine Eintragung von Schiffen in ein Seeschiffsregister. Die Registereintragungspflicht besteht bei einer Rumpflänge über 15 MeterBSH
    Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen (Wasser- und Schifffahrtsämter)

    Enthält das Kennzeichen des Schiffes nach der Kennzeichnungsverordnung Binnen. Kennzeichen sind für alle Boote auf Binnenschifffahrtsstraßen mit mehr als 20 Meter Länge vorgeschrieben und für alle Motorboote ab 3 PS.

    Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht:
    • Kleinfahrzeuge die nur mit Muskelkraft betriebenen werden können
    • Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m
    • Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung
    • Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z.B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren), 
    • Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit dienstlicher Kennzeichnung.

    Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA)

    Führerscheinbestimmungen anderer Länder. 
    Im führerscheinpflichtigen Ausland wird der amtliche deutsche Sportbootführerschein See oder Binnen verlangt, je nach Fahrtgebiet, der in Deutschland zum Befahren vergleichbarer Gebiete erforderlich ist.

    Dänemark
    für Segel- und Motorboote bis 20 Bruttoregistertonnen ist kein Bootsführerschein erforderlich. 

    Finnland
    Alle Wassersportfahrzeuge unterliegen keiner Führerscheinpflicht.

    Schweden
    Ein Sportbootführerschein ist empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben.

    Holland
    Führerscheinpflicht für Wasserfahrzeuge bei einer Länge von 15 Meter und mehr und für Motorboote bereits bei einer Länge von weniger als 15 Metern, wenn sie eine Geschwindigkeit von 20 km/h und mehr erreichen können. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Wenn das Motorboote kürzer als 7 Meter ist und die Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h nicht überschritten wird, beträgt das Mindestalter 12 Jahre. Für Segelboote von weniger als 7 Meter Länge und für Ruderboote besteht kein Mindestalter. Für schnelle Motorboote beträgt das Mindestalter 18 Jahre.Der deutsche Sportbootführerschein See wird auf allen niederländischen Gewässern anerkannt. Auf Binnenschifffahrtsstraßen werden mit Ausnahme Ijsselmeer, Oosterschelde, Westerschelde, Ems, Waddenzee, Dollard-Markermeer der SBF-Binnen und das Sportschifferzeugnis anerkannt. Schifferpatent / Sportpatent werden auf dem Rhein, Pannerdensch Kanal, Waal, und Lek anerkannt. Je nach Fahrtgebiet werden SRC, LRC und UBI anerkannt. 

    Italien 
    Ab 30 kW (40,8 PS) sind bis sechs Seemeilen führerscheinfrei, darübe hinaus führerscheinpflicht, unabhängig der Maschinenleistung. Die deutschen Sportbootführerscheine SBF-See und SBF-Binnen werden anerkannt. Ebenso anerkannt: Der Motorbootführerscheine für die Binnenfahrt A und der A-Segelschein des DSV mit Zusatz „Segelboot und Hilfsmotor“ (ausgestellt bis zum 1. April 1989) 
    SRC, LRC, UBI sind je nach Funkanlage erforderlich. Der IBS wird auf allen Gewässern anerkannt. In Italien gelten für die Sicherheitsausrüstung an Bord bestimmte Vorschriften. Daher wird deutschen Skippern im Urlaub dort empfohlen, das „Certificato“ zu bestellen. Dort wird bescheinigt, dass in Deutschland keine gesetzlichen Ausrüstungsvorschriften existieren und das Boot nur mit der im „Certificato“ gelisteten Mindestausrüstung ausgerüstet sein muß. 

    Kroatien
    Für jedes motorbetriebene Boot ist ein Führerschein erforderlich. Für kleine Boote der Schein der Kategorie A (motorisierte Boote bis 7 Meter Länge und bis 15 kW) bis 6 Seemeilen Entfernung zur Küste. Für Schiffe, die diese Daten ( Länge oder Leistung) überschreiten, ist der Schein Kategorie B erforderlich. Ausländer können einen kroatischen Bootsführerschein einschließlich UKW-Sprechfunkzeugnis erwerben, was nur in Kroatien gilt, ausserhalb nicht anerkannt. Eine Umschreibung in deutsche Lizenzen ist nicht möglich. Die Funkscheine SRC, LRC ) je nach Funkanlage an Bord und der IBS sind erforderlich. 

    Großbritanien
    Hier besteht keine Führerscheinpflicht. Es können jedoch beispielsweise von der RYA Zertifikate erworben werden, die nach Fahrtgebieten unterschieden werden. Der Yachtmaster Offshore oder der Yachtmaster Ocean werden für eine gewerbsmäßige Tätigkeit auf Booten verlangt. 

    USA
    Hier besteht keine Führerscheinpflicht. Lediglich Segler, die ein Charterschiff gewerblich führen, brauchen eine von der US-Coastguard ausgestellte sogenannte Captain´s License.