Themen dieses Kurses

  • Erklärung zu Pegel und Wassertiefe

    Tiefgang: 

    Der Abstand zwischen dem tiefsten Punkt eines Schiffes in Ruhe und der Ebene des Wasserspiegels.

    Einsinktiefe:
    Das Maß, um das ein Schiff durch innere und/oder äußere Einwirkungen gegenüber seiner Ruhelage einsinkt. Ein in Fahrt befindliches Schiff taucht mit seinem Heck tiefer ein.

    Tauchtiefe: 
    Bezeichnet in den amtlichen Befahrensregeln und Bekanntmachungen für die Binnenschifffahrt die Summe aus Tiefgang und Einsinktiefe eines Schiffes.
    Die in den amtlichen Bekanntmachungen angegebene Tauchtiefe ist das für die Nutzung einer Wasserstraße höchstzulässige Maß und hängt von dem aktuellen Pegel des Gewässers bzw. der Fahrrinne ab.


    Pegel


    Pegelwert = Wassertiefe? Nein!


    Pegel:
    Ein Pegel ist eine Einrichtung zum Ermittlung von Wasserständen, welche aus einer einfachen Messlatte, aber auch aus einem Schwimmpegel bestehen kann. Vom Pegel-Nullpunkt werden die Wasserstände ermittelt. Der Nullpunkt entspricht nicht der Flusssohle, gibt also nicht den Abstand zwischen Flusssohle und Wasseroberfläche an, da der Pegelnullpunkt oftmals über der Flusssohle (Gewässersohle) liegt. Der Bach, See oder Fluss kann also auch deutlich tiefer sein, als der Pegelwert angibt, denn der Pegelnullpunkt hat nichts mit dem Sohlengrund eines Gewässers zu tun.

    Pegelnullpunkt:
    Der Pegelnullpunkt eines Pegels ist, im Gegensatz zum Wasserstand am Pegel, ein absoluter Wert und wird auf das amtliche Höhensystem DHHN92 bezogen in Meter über Normalhöhennull (NHN), dem Meeresniveau, angegeben. 
    Der Pegelnullpunkt wird möglichst unter dem niedrigsten, über eine lange Zeit gemessenen Wasserstand festgesetzt, damit auch bei niedrigem Wasserstand keine negativen Werte auftreten können. Am Pegel wird nur der Pegelstand gemessen, aus dem sich der Wasserstand (Wasserhöhe für einen repräsentativen Abschnitt des Gewässers) ableiten lässt. 

    Wassertiefe:
    Die Wassertiefe von Fließgewässern und Binnengewässern ist die Differenz zwischen Wasserstand ü.NHN und Gewässersohle ü.NHN. Die Gewässersohle (Gewässergrund) ist der zwischen den beiden Uferzonen am tiefsten gelegene Bereich des Gerinnebettes eines Fließgewässers

    Beispiel am Pegel "X" (Beispielort):
    Wasserstand am 10.07.2015 um 08:00 Uhr176 cm am Pegel (1,76 m)
    Pegelnullpunkt+ 102,61 m ü. NHN
    Wasserstand über Meeresniveau= 104,37 m ü. NHN
    Reale WassertiefeKann den Pegelwert von 1,76 Meter überschreiten, Die Wassertiefe kann z.B. 1,88 m betragen, da das Flussbett häufig unter dem Nullpunkt des Pegels liegt.


    Pegelstände können beispielsweise bei www.pegelonline.wsv.de abgerufen werden. 

    Fahrrinne:
    Unter Fahrrinne versteht man den Bereich eines Flusses, für den eine bestimmte Mindesttiefe auf einem Streckenabschnitt garantiert wird. Die Fahrrinne ist Teil des Fahrwassers.

    Fahrwasser:
    Der Begriff Fahrwasser bezeichnet den gesamten Bereich eines Flusses, in dem ein Befahren möglich ist. Mindesttiefen werden nur für die Fahrrinne garantiert. Zur Prüfung einer konkreten Strecke wird die jeweils niedrigste Fahrrinnentiefe auf die Gesamtstrecke ermittelt.

    Fahrrinnentiefe:
    Die Fahrrinnentiefe, also der Abstand zwischen Gewässersohle und Wasserspiegel, ist für die Schifffahrt maßgebend, da diese größer sein muss als der Tiefgang des Schiffes, damit dieses eine Wasserstraße befahren kann.

    Zu beachten ist, dass der Wasserstandswert der an der Pegellatte abzulesen ist oder in Wasserstandsangaben erwähnt wird, oftmals nicht der Fahrrinnentiefe entspricht. 
    Dies liegt daran, dass der Bezugspunkt ( Pegelnullpunkt: PNP) für die Wasserstandsmessung in der Regel nicht mit der Gewässersohle zusammenfällt.