Anerkennung britischer RYA-SRC Seefunkzeugnisse:
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7937 Auszug:
"5. Funkzeugnisse
a) Solange das Funkzeugnis nicht Teil einer modularen Ausbildung ist, ist das Vorlegen eines Funkzeugnisses aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zu akzeptieren."
Am 26. Januar 2012 hat der Deutsche Bundestag den Antrag (Drucksache 17/7937) der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition nach einer Abstimmung angenommen. Abstimmungsergebnis des Bundestags, siehe Seite 18639 des folgendes Dokuments.
Dokument
Da beim RYA-SRC keine modulare Ausbildung vorliegt, müssten die RYA-SRC´s wohl akzeptiert werden.
Das RYA-SRC ist ein Seefunkzeugnis, das nach den internationalen Radio Regulations und nach den Empfehlungen der europäischen Organisation CEPT ausgestellt wird. Die CEPT spricht Empfehlungen aus. Die Einhaltung dieser gemeinsam erarbeiteten und einstimmig verabschiedeten Empfehlungen ist die Voraussetzung für die wechselseitige Anerkennung von Funkzeugnissen.
Eine Änderung der CEPT-Konferenz wurde von der RYA Anfang 2014 umgesetzt. SRC-Kurs und Prüfungsabnahme wurden somit getrennt.
Bislang konnte der Dozent des Kurses auch die Prüfung abnehmen. Nun ist ein "independent examiner" vorgesehen, der nicht zuvor den Kurs gegeben haben darf.
Seite drei: "The examination should consist of theoretical supplemented by practical tests and/or assessed practical training, overseen by an independent examiner"
CEPT/ERC/RECOMMENDATION 31-04 (erneuert in 2009)
Nach der Anpassung erfüllt das RYA-SRC die CEPT-Anforderungen, was bisher als ein Argument für die Nichtanerkennung durch die deutschen Behörden genannt wurde.
Schiffssicherheitsverordnung Anlage 3 zur Anerkennung von Seefunkzeugnissen ausländischer Verwaltungen
Für Seefunkstellen auf Schiffen, die nicht dem SOLAS-Übereinkommen unterliegen:
"C 2.2.2 Befähigungsnachweise eines Vertragsstaates des STCW-Übereinkommens Liste der STCW-Staaten (also auch Großbritannien) bedürfen keiner Anerkennung, wenn diesem Staat vom Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation die uneingeschränkte Anwendung des STCW-Übereinkommens bestätigt worden ist und der Befähigungsnachweis der im STCW-Übereinkommen vorgeschriebenen Form entspricht. Eines Gültigkeitsvermerks im Sinne des STCW-Übereinkommens bedarf es nicht."
Somit muss das RYA-SRC gar nicht anerkannt werden.
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RYA-SRC Prüfungsausschuss